Psychotherapeut*innenverband warnt vor Nutzung der elektronischen Patientenakte
In einer aktuellen Stellungnahme vom 04.09.2019 warnt der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp e.V.) davor „Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen… in der elektronischen Patientenakte zu speichern“. Dafür werden zwei Gründe angegeben: „…Leider ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, dass Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer PsychotherapeutIn nur eingeschränkten Einblick in von Ihnen ausgewählte Dokumente gewähren können. Zum jetzigen Stand ist