Österreich: Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen einen Arzt, der auf seiner privaten Facebook-Seite Patientendaten veröffentlicht hat
Der Arzt hatte im Jahr 2020 über mehrere Monate auf seiner persönlichen Facebook-Seite Ausschnitte aus Patientenbriefen, Befunden und sonstigen ärztlichen Aufzeichnungen/Protokollen veröffentlicht. Zu den veröffentlichten Daten zählen im Detail u.a. Patientennamen, Befunddaten, medizinische Diagnosen, Medikationsdaten, Aufnahme- und Entlassungsdaten von Krankenhäusern, Sozialversicherungsnummern von Patienten sowie die Namen der behandelnden Ärzte. Quelle: Österreichische Datenschutzbehörde, 19.10.2020