Gesellschaft für Informatik begrüßt Verfassungsbeschwerde gegen das Digitale-Versorgung-Gesetz und fordert strenge Vorgaben für die IT-Sicherheit
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nach Auffassung des Präsidiumsarbeitskreises (PAK) Datenschutz und Datensicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) nicht an mangelnder IT-Sicherheit scheitern. Dies geht aus einer Stellungnahme der GI vom 16.02.2021 hervor. Der Präsident der Gesellschaft für Informatik, Prof. Dr. Hannes Federrath, fordert, mit strengen Vorgaben für die IT-Sicherheit inklusive der Überprüfung ihrer Einhaltung dafür Sorge zu tragen,