EU-US Privacy Shield: Kein Grund zur Euphorie – Nachfolgeregelung zu Safe Harbor noch in weiter Ferne
In der Nacht vom 31.01.2016 zum 01.02.2016 lief die Übergangsfrist ab, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Safe-Harbor-Entscheidung vom 06.10.2015 der Europäischen Union (EU) für eine Neuregelung einer datenschutzkonformen Übermittlung personenbezogener Daten in die USA einräumte. Unmittelbar nach Fristablauf wurde von interessierter Seite kolportiert, dass es eine neue Regelung zum Datentransfer in die USA gäbe, die den Kriterien des