Cui bono? – Wem nutzt das E-Health-Gesetz?
Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums ist am Tag nach Verabschiedung des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zu lesen. Sie beginnt mit der Feststellung: „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt