Bezahlkarte für Asylbewerber*innen – ein, nicht nur datenschutzrechtliches, Monster
In mehreren Bundesländern und vielen kreisfreien Städten und Landkreisen Kommunen ist eine sogenannte Bezahlkarte für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bereits im Einsatz, in vielen anderen ist ihre Einführung in naher Zukunft vorgesehen. Auf Bund-Länder-Ebene wurden dazu im Januar 2024 bundeseinheitliche Mindestregelungen vereinbart. Seit dem 16.05.2024 ist zudem eine Änderung des AsylbLG in Kraft, wonach die Leistungsgewährung