„…das baden-württembergische Informationsfreiheitsgesetz… Experten werten es als das schlechteste im Vergleich der Länder. Zu viele Bereiche seien ausgeschlossen…“, so der Landesdatenschutzbeauftragte – Abwarten: Hessen kann das Niveau noch unterbieten!
Die Stuttgarter Zeitung veröffentlicht am 22.12.2017 unter der Überschrift „Datenschützer verlangt mehr Transparenz“ die Ergebnisse eines Gespräch mit Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im grün-schwarz regierten Ländle. Beeindruckend, wie Herr Brink die Mängel des baden-württembergischen Informationsfreiheitsgesetzes benennt: „Transparenz betrachtet Stefan Brink als demokratiefördernd. Doch das baden-württembergische Informationsfreiheitsgesetz sei verbesserungsbedürftig… Zu viele Bereiche seien ausgeschlossen. Zum Beispiel