Observation durch die Polizei in NRW: Heimliche Kameraaufzeichnungen sind verfassungswirdrig
Zum wiederholten Mal hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) mit Beschluss vom 14.11.2024 (Aktenzeichen: 1 BvL 3/22) eine Entscheidung, getroffen, wonach Regelungen in Polizeigesetzen – diesmal: Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) – grundrechts- und damit verfassungswidrig sind. Das BVerfG stellte fest, dass die Regelungen für die heimliche Überwachung unter Einsatz von Kameraaufzeichnungen mit dem Grundgesetz unvereinbar seinen. Hintergrund der Entscheidung ist