Datenabfrage eines Polizisten für private Zwecke: 3.500 € Bußgeld
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat gegen einen Polizeibeamten ein Bußgeld in Höhe von 3.500 € erlassen, weil dieser ohne dienstlichen Anlass eine unrechtmäßige Abfrage im Melderegister mit den Daten einer zuvor im Rahmen einer Verkehrskontrolle angetroffenen Frau durchführte. Im Zuge seiner Ermittlungen erhielt die Behörde Kenntnis, dass das Ziel der Abfrage im Melderegister war, das dort