Kontoauskunftsersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern 2015 um 28 % gegenüber 2014 gestiegen
Die elektronische Datenverarbeitung macht es möglich: Auf Knopfdruck können riesige Datenbestände durchforstet und ausgewertet werden. Ein Beispiel dafür: Die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Kontenauskunftsersuchen sind von insgesamt 72.578 in 2012 auf 237.126 in 2014 und auf 300.944 in 2015 gestiegen. Kontenabrufverfahren sind gesetzlich geregelt in § 24c Kreditwesengesetz (KWG) und beziehen sich auf sogenannte Kontenstammdaten wie Name und