Kontoauskunftsersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern in einem Jahr um 88 % gestiegen

Datenschutzrheinmain/ November 26, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 2Kommentare

Die elektronische Datenverarbeitung macht es möglich: Auf Knopfdruck können riesige Datenbestände durchforstet und ausgewertet werden.

Ein Beispiel dafür: Die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Kontenauskunftsersuchen sind von insgesamt 72.578 in 2012 auf 102.416 von Januar bis September 2013 gestiegen. Sollten Auskunftsersuchen in den letzten 3 Monaten des Jahres 2013 in bisherigem Umfang weiter gestellt werden, werden es am Jahresende 2013 136.500 sein – eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 88 %.

Dazu stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar in einer Stellungnahme vom 26.11.2013 fest: “Das Kontenabrufverfahren wurde 2002 mit der Begründung eingeführt, die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken. Hierfür wurde eine zentrale Abrufmöglichkeit für die Daten aller Konteninhaber in Deutschland eingerichtet. In den Folgejahren wurden die Befugnisse zum Abruf stark ausgeweitet: Finanzämter, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden nutzen inzwischen das Abrufverfahren. Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten. Wie Prüfungen der Aufsichtsbehörden ergeben haben, fehlen oftmals sogar die Begründungen für den konkreten Abruf und Benachrichtigungen der Betroffenen unterbleiben. Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen.” (siehe: http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2013/19_Kontenabrufverfahren.html?nn=408908).

„Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten“ – diese Feststellung von Peter Schaar lässt sich nicht nur auf die Abfrage von Kontodaten beziehen; sie gilt nahezu überall, wo staatliche Stellen (insbesondere – aber nicht nur – aus dem Sicherheitsapparat) Informationen über Bürger sammeln und auswerten möchten.

Eine Erfahrung mehr, die es berechtigt und notwendig erscheinen lässt, gegen jede Form staatlicher Datensammlungswut Widerstand zu entwickeln.

2 Kommentare

  1. wie wahr und gleichermassen wird die eKG neue Kassenkarte im nächsten Jahr zur größten zentralen Verbrecherdatei Europas, da jede Karte ein Passbild trägt, fast noch besser wie Facebook. Im Gesetz steht auch die Verpflichtung, daß das Bild nur auf der Karte angebracht wird und nicht digital gespeichert wird. Jedoch muß/kann die Lieferung des Bildes besser digital erfolgen, denn die Kassen weisen ja ausdrücklich auf den Upload hin. Da kann man nur unken, “ein Schelm, wer jetzt bößartige digitale Speicherung” unterstellt !!!
    Doch genau dazu wird es jetzt kommen, ich wette, das digitale Bild wird doch irgendwo, platzsparend komprimiert auf den vielen, dezentralen Servern in D gespeichert sein…..bestenfalls aber bei der NSA in den Staaten !!! Solch einen dicken Fisch lassen die sich nicht entgehen.

  2. Aktualisierte Daten zum den geschilderten Problem finden sich hier: http://www.heise.de/tp/news/Das-glaeserne-Bankkonto-und-die-soziale-Kontrolle-2177579.html.

    Im Beitrag werden Auswirkungen auf die Hartz-Vierer beschrieben: “Besonders Erwerbslose empfinden es als besondere Demütigung, dass jede Kontobewegung den Arbeitsagenturen bekannt wird und oft auch Folgen hat. So berichtet ein Berliner Hartz IV-Empfänger gegenüber Telepolis, er sei sanktioniert worden, weil sich aus seinen Kontodaten ergeben hat, dass er eine Angelausrüstung über eBay verkauft hat. Obwohl der Betrag nur im unteren dreistelligen Bereich lag, hätte er dem Jobcenter gemeldet werden müssen.”

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