Bundesverfassungsgericht stellt Europarechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Frage
Das Bundesverfassungsgericht stellt in Frage, ob die verdachtslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten in Deutschland „mit den Anforderungen des europäischen Gerichtshofs … vereinbar“ ist. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Hinweis vom 06.11.2017 verweist das Gericht auf ein Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2016 schwedische und britische Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verworfen hat. Der EuGH beanstandete schon damals