Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsspeicherung: Bundesverfassungsgericht fordert Stellungnahme
Die Bundesregierung soll bis März zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur verdachtslosen Sammlung aller Verbindungs- und Standortdaten (Vorratsdatenspeicherung) Stellung nehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es hat dazu fünf Verfassungsbeschwerden dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium des Innern, allen Landesregierungen, den Präsidenten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts und den Datenschutzbeauftragten