Krebsregistergesetz mit datenschutzrechtlichen Mängeln
Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz ist am 09.04.2013 in Kraft getreten. Der Bundestag hat das Gesetz am 31.01.2013 verabschiedet, der Bundesrat am 01.03.2013 zugestimmt. Mit dem Gesetz werden alte gesetzliche Regelungen aus dem Krebsregistergesetz vom 04.11.1994 tw. verändert. Es sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um mehr Menschen mit Früherkennungsangeboten zu erreichen. Insoweit ein durchaus begrüßenswerter Ansatz. Das Gesetz regelt aber auch