Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) kritisiert Aussagen zu Digitalisierung und Datenschutz im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

Datenschutzrheinmain/ Februar 7, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 07.02.2018 erklärt die DVD: „Die Beschlüsse von Schwarz-Rot zur Digitalisierung folgen praktisch durchgängig dem Prinzip des Vorrangs der Wirtschaft vor den Bürgerinnen und Bürgern. Selbst der juristische Unsinn eines „Dateneigentums“ findet sich im Text. Die Weiterentwicklung des Datenschutzes, die Produkthaftung von IT-Produktanbietern, Sammelklagemöglichkeiten bei Verbraucher- oder Datenschutzverstößen, spezifische Algorithmenkontrollen; Open Access und mehr Informationsfreiheit, digitalisierungsorientierte Steuermodelle,

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Herford (Westf.): Klage von 3 Beschäftigten gegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Datenschutzrheinmain/ Januar 23, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Radio Herford meldet am 23.01.2018: „Vorm Herforder Arbeitsgericht klagen drei Mitarbeiter einer Firma gegen ihre Chefin. Sie haben Probleme mit mehreren Videokameras, die in ihren Büros installiert wurden. Heute war Verhandlungsauftakt. Die klagenden Mitarbeiter sagen, sie hätten mit ihrer Chefin vereinbart, dass die neuen Kameras nur außerhalb der Arbeitszeit angeschaltet werden – also nicht zwischen 7 und 17 Uhr. Und

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Landesarbeitsgericht Hamm (NRW): Unzulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Beweisverwertungsverbot für Aufnahmen, die drei Monate gespeichert wurden

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Kontrolle von Beschäftigten durch ein Unternehmen per Videoüberwachung ist nur in engen Grenzen zugelassen. Unzulässige Aufnahmen können daher bei Rechtsstreitigkeiten am Arbeitsplatz nicht als Beweis dienen. Darauf hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (NRW) in einem Urteil vom 12.06.2017 (Aktenzeichen.: 11 Sa 858/16) hingewiesen. Der zu bewertende Sachverhalt: Ein Ladenlokal wurde durch drei Videokameras überwacht. Darauf wurde auch sichtbar hingewiesen;

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Landesarbeitsgericht Hessen: Heimlicher Mitschnitt eines Personalgesprächs rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Datenschutzrheinmain/ Januar 4, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Ein Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen war und dieses heimlich mit seinem Smartphone aufgenommen hatte, darf außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem Urteil vom 23.08.2017 (Aktenzeichen:  6 Sa 137/17). Dem Beschäftigten wurde der Vorwurf gemacht, andere KollegInnen beleidigt und verbal bedroht zu haben. Er wurde deshalb zunächst abgemahnt und zu einem späteren Zeitpunkt

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MdB Ulli Nissen (SPD) aus Frankfurt: Arbeitsrechtliche Abmahnung unter Namensnennung des Abgemahnten auf Facebook veröffentlicht

Datenschutzrheinmain/ Dezember 29, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Im Suff sollen zwei Jusos vor Weihnachten ein Büro des CDU-Studentenverbands RCDS an der Universität in Frankfurt verwüstet haben. Das berichteten mehrere Frankfurter Zeitungen. Sollte sich der Vorfall so zugetragen haben, ist das Verhalten der Beteiligten nicht zu entschuldigen. In einer Zeitung wird – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes anonym – darüber informiert, dass einer der Beteiligten Mitarbeiter des Wahlkreisbüros der

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Technische Überwachungseinrichtungen – und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

„Eine Betriebsvereinbarung über eine ‚Belastungsstatistik‘, die durch eine technische Überwachungseinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG die Erfassung, Speicherung und Auswertung einzelner Arbeitsschritte und damit des wesentlichen Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer anhand quantitativer Kriterien während ihrer gesamten Arbeitszeit vorsieht, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Ein solcher Eingriff ist nicht durch überwiegend schutzwürdige Belange des Arbeitgebers gedeckt.„

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Urteil zur privaten Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses

Datenschutzrheinmain/ September 11, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 05.09.2017 ein Urteil zur Frage abgegeben, ob ein Unternehmen bei einem bestehenden Verbot der privaten Nutzung des betrieblichen Internetzugangs berechtigt ist, die Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Das Urteil (Aktenzeichen: 61496/08) betrifft einen datenschutzrechtlichen Dauerbrenner in der betrieblichen Praxis und ist als Problem vielen Betriebs- und Personalräten bekannt. Denn immer dann wenn

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Datenschutz im Arbeitsrecht: Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer

Datenschutzrheinmain/ August 19, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Berlin hat sich in einem Urteil mit der Überwachung eines angestellten Taxifahrers durch das Taxiunternehmen auseinander gesetzt und entschieden: Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Ein Taxifahrer hatte seinen Vertragspartner auf Arbeitsvergütung in Höhe

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Illegal erhobene Daten dürfen nicht für eine Kündigung Verwendung finden

Schuetze/ Juli 27, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Am heutigen Tag urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass Daten illegal sind, die durch sogenannte ‚Keylogger‘, d.h. Programme, die Eingaben in Tastatur und Auszüge (Screenshots) von Bildschirmen am Arbeitsplatz mit protokollieren, erhoben wurden. Sie dürfen weder für eine Kündigung eines Beschäftigten genutzt werden noch als Beweis im Gerichts­verfahren Verwendung finden. Sie unterliegen einem Beweisverwertungs­verbot. Alle drei Instanzen haben daher die Kündigung verworfen.

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Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz: Observation eines Betriebsratsvorsitzenden durch Detektei verletzt dessen Persönlichkeitsrecht – Entschädigung von 10.000 € zugesprochen

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Ein Unternehmen aus Rheinland-Pfalz mit fünf Standorten im Bundesgebiet ließ den Betriebsratsvorsitzenden eines Werks, der zugleich Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist, durch eine Detektei überwachen. Über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen und rund vier Stunden täglich wurde der Betroffene überwacht. Das Unternehmen wendete dafür lt. den dem Gericht vorliegenden Unterlagen 39.197,85 € an Kosten auf. Nachdem ihm diese Sachverhalte bekannt wurden, rief der

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