„Beschäftigtendatenschutz“-Gesetz: Soll eine gesetzliche Neuregelung jetzt doch im Schnelldurchgang vom Bundestag beschlossen werden?

Datenschutzrheinmain/ Januar 13, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 1Kommentare

Es tut sich wieder etwas in Sachen Beschäftigtendatenschutz. Am 10. Januar 2013 wurde – überrraschend für viele ExpertInnen sowie betriebliche und gewerkschaftliche InteresenvertreterInnen – von Seiten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU/FDP ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung  vom 15. Deuzember 2010 für die nächste Sitzung des Innenausschusses des Bundestags vorgelegt. Diese findet am 16. Januar 2013 statt. Scheinbar besteht in der Koalition

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Zulässigkeit der Verwendung von Personalausweiskopien – die Rechtsauffassung des BMI

Datenschutzrheinmain/ Dezember 27, 2012/ e-Government, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Auf Anfrage eines Mitglieds der Bürgerrechtsgruppe „die Datenschützer Rhein-Main – keine Untaten mit Bürgerdaten“ – akteller Bezug: Anforderung einer Datenübersicht nach § 34 BDSG bei der Schufa“ – teilte das Bundesministerium des Innern mit: „… mit Schreiben des BMI vom 29.03.2011 die Datenschutzbeauftragten der Länder sowie auch die Schufa über die aktuelle Auffassung des BMI zur Verwendung von Personalausweiskopien informiert.

Bundesarbeitsgericht (BAG): Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist zulässig – wenn auch nur in engen Grenzen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2012/ Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Das BAG hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Verkäuferin soll bei zwei Gelegenheiten je eine Schachtel Zigaretten entwendet haben. Festgestellt wurde dies nach Meinung des Unternehmens mit Hilfe einer heimlich installierten Videoüberwachung in der Filiale des Unternehmens. Der Betriebsrat hatte dieser Überwachung zugestimmt, die betroffenen ArbeitnehmerInnen waren nicht informiert.

Beschäftigtendatenschutz und Auskunftsbegehren gem. § 34 BDSG – ein interessantes Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2012/ Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das über Jahre datenschutzrechtlich äußerst fragwürdig bis rechtswidrig agiert hat, begehrt gem. § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz – http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html) Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten.