„Ab dem 16. Januar 2023 wird ausschließlich die bargeldlose Zahlung in unseren Verkaufsstellen möglich sein“
Mit dieser Ankündigung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen macht sich die GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH aus Berlin zu einem Vorreiter bei der Abschaffung von Bargeld, auch beim Kauf „vor Ort“ in ihren ca. Filialen. Das widerspricht § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG), in dem geregelt ist: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel…“ und