Keine Datenschutzfolgenabschätzung für die Telematikinfrastruktur: Gilt die DSGVO nicht für Bundesgesundheitsminister Spahn?
Am 19.11.2019 stellte die FDP-Bundestagsfraktion unter der Überschrift „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ eine Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage hat es in sich. In der „Vorbemerkung der Bundesregierung“ spiegelt sich das Prinzip Hoffnung wider: „Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netz des Gesundheitswesens, in dem sensible Gesundheitsdaten sicher, verschlüsselt, einrichtungs- und sektorenübergreifend in Anwendungen