Neues Meldegesetz: Daten dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden
Nach dem Ende Juni 2012 vom Bundestag verabschiedeten Entwurf sollten Meldeämter die Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger weitergeben dürfen. Der Beschluss hatte heftige Proteste von Datenschützern ausgelöst. Vertreter von Bund und Ländern sollen sich jetzt auf Änderungen an diesem Gesetzentwurf verständigt haben.