Stadthaus am Dom: Fünf neue Videokameras installiert

Datenschutzrheinmain/ Juli 12, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Das Stadthaus am Dom – „Flaggschiff“ der Altstadt-Rekonstruktion in Frankfurt – schmückt sich mit insgesamt fünf Videokameras, darunter 2 Dome-Kameras.

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Drei der fünf Kameras am Stadthaus

Laut Bericht der Frankf. Neuen Presse hat das Hauptamt der Stadt Frankfurt den Eigentümer – die stadteigene Dom-Römer GmbH – aufgefordert, die Kameraanlage zu installieren. Dies habe mehrere Gründe: „Sie soll einen Einbruchschutz für das Stadthaus ermöglichen, einer versehentlichen Einschließung von Menschen im Archäologischen Garten vorbeugen und Vandalismus am Gebäude und im Archäologischen Garten erschweren oder verhindern.“ Zwischen Dom und Römer und unmittelbar am Zugang zur Kunsthalle Schirn gelegen sind die Kameras geeignet, täglich hunderte Menschen, FrankfurterInnen ebenso wie TouristInnen, ins Visier zu nehmen. Das hat im Hauptamt der Stadt Frankfurt wohl weniger interessiert.

Daß Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht immer hinreichend kennen und beachten, ist nicht neu. Und dass der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt in die Planung solcher Anlagen frühzeitig einbezogen wird, ist eher Ausnahme als Regel.

Ein Frankfurter Bürger, der sich regelmäßig im Bereich rund um das Stadthaus bewegt, wollte es genauer wissen. Er schrieb Anfang Juli den Geschäftsführer der Dom-Römer GmbH an: „Ich mache hiermit Ihnen gegenüber als Vertreter der verantwortlichen Stelle (§ 6b BDSG) für den Betrieb der Kameras meine Rechte aus dem Bundesdatenschutzgesetz geltend. Insbesondere beantrage ich, mir kurzfristig – d. h.: noch vor Inbetriebnahme der Kameras – Einsicht in das von Ihnen erstellte Verfahrensverzeichnis gem. §§ 4d und 4e BDSG zu gewähren. Ich behalte mir vor, zu dieser Einsichtnahme eine weitere sachkundige Person hinzu zu ziehen.“

Es bedurfte einer Erinnerung, bis Herr Guntersdorf, Geschäftsführer der Dom-Römer GmbH, reagierte. Die Antwort lässt aber die Hoffnung zu, dass hier ein Mindestmaß an Rechtskenntnis und guter Wille vorhanden ist. Der anfragende Bürger erhielt zwischenzeitlich die Mitteilung: Das Verfahrensverzeichnis werden wir Ihnen zukommen lassen (oder zur Einsicht vorlegen), sobald es in der Endversion vorliegt. Wie Sie der Presseveröffentlichung entnehmen konnten, sind die Kameras im Bereich des Stadthauses derzeit weder in Betrieb, noch betriebsfähig. Eine zeitnahe Inbetriebnahme ist nicht absehbar.“

Ein Wermutstropfen bleibt: Wer am Stadthaus vorbeigeht, die Kameras sieht und die hier dargestellten Einzelheiten nicht kennt, fühlt sich unter Beobachtung!

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