Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II und der Sozialdatenschutz – eine Handreichung zu vielen Fragen

Datenschutzrheinmain/ August 19, 2017/ alle Beiträge, Jobcenter Frankfurt, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, praktische Tipps, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Das  Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine 38-seitige Broschüre veröffentlicht, die AntragstellerInnen auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe) erläutert, welche Auskunftspflichten sie haben und wo das Frage- und Kopierrecht der Sozialbehörden endet. Behandelt werden Fragen wie

  • Müssen meine Eltern/Kinder ihre finanziellen Verhältnisse im Amt offenlegen?
  • Wenn ich mit einem Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebe, muss dieser mich dann finanziell unterstützen?
  • Muss ich eigentlich Fragen beantworten, wenn Unbefugte zuhören?
  • Darf mich eine Person meines Vertrauens bei meinen Behördengängen begleiten?
  • Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen?
  • Kann das Amt bei meiner Bank mein Konto einsehen?
  • Darf der Sachbearbeiter meinen Mietvertrag kopieren?
  • Muss ich meinen Personalausweis vorlegen, und darf der Sachbearbeiter eine Kopie machen? .
  • Wenn ein Mitarbeiter der Behörde an meiner Wohnungstür klingelt, muss ich ihn reinlassen?
  • Darf das Jobcenter mich nach meinen Krankheiten fragen?
  • Muss ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?
  • Muss mir das Amt meine Akte zeigen?
  • Kann ich Kopien aus meiner Akte erhalten?
  • Wie lange werden eigentlich meine Daten gespeichert?

Die Broschüre des ULD ist hier als pdf-Datei hinterlegt.

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