Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II und der Sozialdatenschutz – eine Handreichung zu vielen Fragen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine 38-seitige Broschüre veröffentlicht, die AntragstellerInnen auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe) erläutert, welche Auskunftspflichten sie haben und wo das Frage- und Kopierrecht der Sozialbehörden endet. Behandelt werden Fragen wie
- Müssen meine Eltern/Kinder ihre finanziellen Verhältnisse im Amt offenlegen?
- Wenn ich mit einem Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebe, muss dieser mich dann finanziell unterstützen?
- Muss ich eigentlich Fragen beantworten, wenn Unbefugte zuhören?
- Darf mich eine Person meines Vertrauens bei meinen Behördengängen begleiten?
- Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen?
- Kann das Amt bei meiner Bank mein Konto einsehen?
- Darf der Sachbearbeiter meinen Mietvertrag kopieren?
- Muss ich meinen Personalausweis vorlegen, und darf der Sachbearbeiter eine Kopie machen? .
- Wenn ein Mitarbeiter der Behörde an meiner Wohnungstür klingelt, muss ich ihn reinlassen?
- Darf das Jobcenter mich nach meinen Krankheiten fragen?
- Muss ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?
- Muss mir das Amt meine Akte zeigen?
- Kann ich Kopien aus meiner Akte erhalten?
- Wie lange werden eigentlich meine Daten gespeichert?
Die Broschüre des ULD ist hier als pdf-Datei hinterlegt.