Sozialgericht Augsburg: Mündliche Verhandlung zu einer Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte am 1. Februar

Datenschutzrheinmain/ Januar 26, 2017/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

Rolf D. Lenkewitz, (Systemadministrator), engagierter und kenntnisreicher Gegner des telematischen Systems im Gesundheitswesen, hatte im Juli 2015 vor dem Sozialgericht Augsburg eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk) eingereicht. In einem ersten Schritt hatte die beklagte Krankenkasse beim Sozialgericht Augsburg beantragt, die Klage nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dieser Forderung kam das Gericht nicht nach.

Am 01.02.2017 ist Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Augsburg ( Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg, Sitzungssaal 2, Erdgeschoss links, Zimmer 7) Sitzungsbeginn ist 9.45 Uhr. Die Verhandlung ist öffentlich. Verhandelt wird über 2 Klagen:

  1. Die Klage gegen die eGk und die telematische Infrastruktur (TI)
  2. Die zwischenzeitlich angestrengte Untätigkeitsklage gegen das Sozialgericht Augsburg und gegen die beklagte Krankenkasse.

Der Kläger Rolf D. Lenkewitz schreibt auf seiner Homepage: „Werden mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der elektronischen Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die Medizin- und Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in gleicher Form verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol für die sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt. Es entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher des Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt und mit neuen Datenspeichern im großen Umfang ergänzt! Unabhängig von Verschlüsselung und Anonymisierung von Daten und Prozessen, wird mit der eGK und TI, die Datenmenge, die bisher dezentral organisiert ist, damit als kritische Verwertungsmasse verfügbar… Mit Hilfe neuester IT-Methoden und Technologien wurde ein hochgradig perfektioniertes Austauschsystem geschaffen, welches die angebliche eingeräumte informationelle Selbstbestimmung, die Oberhoheit über einen Teil der personenenbezogenen Daten  und die Wirksamkeit der geplanten Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung, Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten, vollständig wieder mit Hilfe der Technik aufhebt und in aller Konsequenz aufheben kann. Die offen einsehbare Philosophie der Projektentwickler und Unterstützer des eGK/TI-Systems besteht in einer als selbstverständlich betrachteten  Vernetzung und Öffnung aller Systeme des deutschen Gesundheitswesens, nicht nur aller beteiligten Institutionen und Einrichtungen, sondern auch aller beteiligten Personen, wie den Versicherten und Ärzten.  Genau wie die eGK, die kleine Chipkarte eine Komponente des Gesamtsystems ist, soll mit Hilfe von weiteren Geräten und Subsystemen die eigenen EDV-Systeme abgelöst werden… Ich zähle heute  die Aussage, dass das eGK/TI-System lediglich dezentral aufgebaut ist und Daten durchleitet, zu den größten Verschleierungen, die mit Hilfe komplexer Technologien je erfolgt ist. In der Dokumentation ‚Gesamtarchitektur‘ wird hierzu der Begriff ‚vermittelnde Services‘ eingesetzt.“

2 Kommentare

  1. Was hat die gestrige Verhandlung (Klage gegen die eGK und telematische Infrastruktur und die Untätigkeitsklage gegen das SG Augsburg und die betreffende KK) vor dem SG Augsburg ergeben?

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