Elektronische Gesundheitskarte (eGk): Klage vor dem Sozialgericht Augsburg gegen die telematische Infrastruktur eingereicht

Datenschutzrheinmain/ Juli 13, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Rolf D. Lenkewitz, Systemadministrator und engagierter Gegner der eGk und des telematischen Systems im Gesundheitswesen, hat beim Sozialgericht Augsburg eine Klage gegen seine Krankenkasse eingereicht.

Auf seiner Homepage schreibt er dazu: „Die Klageschrift umfasst 140 DINA4 Seiten, die beigefügten Quellennachweise ca. 2500 DINA Seiten.
klage rolf lenkewitz
Die Einreichung ist für mich ein symbolischer Akt, denn für mich spielt Erfolg oder Niederlage vor Gericht eine nachrangige Rolle. Entscheidend ist, dass meine Ausarbeitungen eine wichtige inhaltliche Ausgangsposition bilden, auf der die Gegner der eGK und Telematik-Infrastruktur aufbauen können…

Wenn mich jetzt jemand fragen würde, wo stehe ich inhaltlich mit der Klageschrift, welche Fortschritte konnten in jüngster Zeit erzielt werden, dann würde ich antworten, es geht nun immer mehr um das Modell der Datenbanken und das Datenbanksystem der elektronischen Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur und damit um das Rückgrat des informationellen Systems. Die Stärken und Gefahren des eGK/TI-Systems liegen gleichermaßen in den eigenen Datenbanken und im weltweiten Datenspeicher. Denn beide Speichersysteme können miteinander über die gebildeten Metadaten und anonymisierten Sekundärdaten in Beziehung gesetzt werden. Die Dimension der Datenspeicher sind mit dem NSA-Skandal und den Enthüllungen von Edward Snowden ins Licht der Öffentlichkeit gerückt worden. In Bezug auf die Datenbanken des eGK/TI-Systems kann für IT-Laien ein Vergleich zu Google und der NSA gezogen werden, die die größten Datenbanken der Welt betreiben. Die Nutzung von XML, der globalen Austauschsprache und die eingesetzten Grundlagen und Technologien der Datenverarbeitung im eGK/TI-System basieren auf gleichen oder ähnlichen Prinzipien, wie sie von Google eingesetzt wird… Werden mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der elektronischen Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die Medizin- und Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in gleicher Form verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol für die sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt… Es entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher des Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt… Sollte sich das eGK/TI-System in dieser Hinsicht vollständig durchsetzen, dann wird niemand mehr in der Lage sein diese Form der Datenproduktion zu kontrollieren und zu sichern…“

Update 25.07.2015

Rolf D. Lenkewitz teilte inzwischen mit, dass seine Klage ist in einem ersten Schritt, trotz Ihrer Komplexität, in vollem Umfang vom Gericht anerkannt und seiner Krankenkasse zugestellt wurde. Diese hat bereits reagiert undin einem umfangreichen Schreiben eine erste Antwort formuliert. Darin wird der Ärger deutlich, dass das Sozialgericht diese Klage in dieser Form zugelassen hat.

dieDatenschützer Rhein Main gratulieren den Kläger zu diesem ersten erfolgreichen Schritt in  der Auseinandersetzung!

3 Kommentare

  1. Hallo Herr Lenkewitz,

    auch ich möchte Ihnen recht herzlich gratulieren und viel Glrück wünschen. Auch danke für Ihren Einsatz und Ihre viele Arbeit die Sie für uns eGK-Gegner erbracht haben. Auch ich habe viel aus diesem Forum abgeguckt und benutzt. Ich finde, dass musste mal geschrieben werden.

    Vielen Dank
    Schnarchi

  2. Pingback: Sozialgericht Augsburg: Klage gegen die eleketronische Gesundheitskarte - Aktion: Stoppt die e-Card!

  3. Die Praxis und die Erfahrungen in der IT-Welt haben es wieder und wieder bewiesen, -niemand- kann und will DATEN-SICHERHEIT garantieren!

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