Sozialgericht Augsburg entscheidet über eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte
Rolf D. Lenkewitz, (Systemadministrator), engagierter und kenntnisreicher Gegner des telematischen Systems im Gesundheitswesen, hatte im Juli 2015 vor dem Sozialgericht Augsburg eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk) eingereicht. Am 01.02.2017 war Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Augsburg. Der Kläger hat jetzt einen umfangreichen Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.
In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Familienangehörigen ab sofort wieder quartalsweise im Vorhinein Behandlungsscheine zur Vorlage bei Ärztinnen und Ärzten zuzusenden.
In den letzten Monaten erhielt der Kläger – wie viele andere GegnerInnen der eGk – diese Behandlungsscheine nur tageweise. Andere eGk-GegnerInnen berichten in diversen Foren und Mailinglisten sogar, dass Ihnen ihre Krankenkasse diese Behandlungsscheine unter Verweis auf § 15 Abs. 6 SGB V komplett verweigert und damit notwendige Arztbesuche und Behandlungen zum gesundheitlichen und finanziellen Risiko für die Betroffenen machen.
Seit wann gibts denn zur eGK und diesem ganzen TI-System bereits eine Rechtsprechung des BSGs …
Denn sollte mir dieses tatsächlich entgangen sein, stellt sich natürlich die Frage, ob das Verfahren dazu inzwischen beendet ist oder (noch) beim Bundesverfassungsgericht liegt. Ich jedenfalls ging bislang davon aus, dass das Verfahren von Hrn. Lenkewitz das Erste und Einzige ist, welches dazu wirklich vollumfänglich dem Bundesverfassungsgericht und notfalls Europäischen Gerichtshof, zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte, vorgelegt werden soll.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 18.11.2014 über die Klage eines Versicherten aus Nordhessen entschieden, der gerichtlich durchsetzen wollte, dass ihm von seiner Krankenkasse anstelle der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) eine Nachweisberechtigung entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild und eGK-Chip zur Verfügung gestellt wird. Dieser Antrag des Klägers wurde zurückgewiesen.
Das Urteil des BSG (Aktenzeichen B 1 KR 35/13 R) ist hier im Wortlaut veröffentlicht:
http://openjur.de/u/769890.html
Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen soll der unterlegene Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Ob und – wenn Ja – wie das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden hat ist uns nicht bekannt.
Verfassungswidrigkeit der §2191a/b und der § 15 Ärztliche Behandlung, elektronische Gesundheitskarte
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch steht:
§ 15
Ärztliche Behandlung, elektronische Gesundheitskarte
Die wiederholte Ausstellung einer Bescheinigung nach Satz 4 kommt nur in Betracht, wenn der Versicherte bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte mitwirkt; hierauf ist der Versicherte bei der erstmaligen Ausstellung einer Ersatzbescheinigung hinzuweisen.
Die Mitwirkungspflicht bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte kollidiert mit der begründeten Ablehnung der Nutzung der verfassungswidrigen elektronischen Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur. Ein weitere Kollision, der über das Gesetz erzwungenen Mitwirkungspflicht, entsteht über den gesetzlichen Versicherungsschutz, der für die Beitragszahler existiert. Die Mitwirkungspflicht hebelt die Wirksamkeit des gesetzlichen Versicherungsschutzes aus, denn viele Krankenkassen verweigern Ihren Versicherten die Aushändigung der Ersatzbescheinigungen, die nicht mehr in Betracht kommen.
Damit ist faktisch der gesetzliche Versicherungsschutz ausgehebelt und empfindlich verletzt.
Die eGK-Kläger/innen die sich in laufenden Klagen vor den Gerichten befinden und die Verfassungswidrigkeit der elektronischen Gesundheitskarte erklären erzeugen eine Situation in der die
dem Gericht vorgelegten Rechtsverletzungen und Gefährdungen grundsätzlich nicht geklärt sind und andauern können.
Wenn Sachverhalte sich in juristischen und formalen Aufklärungsprozessen befinden dann gilt eigentlich der
vorläufige Rechtsschutz. Der vorläufige Rechtsschutz ist eine sehr wichtige Komponente unserer Demokratie und unseres Rechtssystems. Der vorläufige Rechtsschutz in der Sache erzeugt einen wichtigen Schutz
vor potentiell gegebenen Rechtsverletzungen und schafft mehr Zeit für die Aufklärung.
Im Falle des § 15 wird der vorläufige Rechtsschutz ausgehebelt, in dem eine Mitwirkungspflicht gesetzlich
verankert wird, die zu einer erzwungenen Bestätigung und Unterstützung der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte führt.
Sollten die Rechtsverletzungen, die Gefährdungen und die Verfassungswidrigkeit der elektronischen Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur später bestätigt werden dann wäre die konsequente Erzwingung der Mitwirkungspflicht gleichbedeutebnd mit der Beugung des vorläufigen Rechtsschutzes
und damit einem Bollwerk in unserer Demokratie.
Ich halte diese Entwicklungen für sehr gefährlich und wir sollten dringend darauf aufmerksam machen was hier eigentlich vorsich geht.
Das größte Mißtrauen entsteht für diese hastig verabschiedeten Gesetze, eingeschlossen das eHealth-Gesetz, wenn keine Alternativen angeboten werden.
Wir fragen uns alle, warum hier nicht entspanntere Lösungen angeboten werden! Jeder der die eGK nicht nutzen muss, hätte weiter sein Beiträge gezahlt und die Befürworter hätten sie genutzt.
Das Fehlen der Alternativen und die Erzwingung des Einen lässt den Schluss zu, dass wir uns sehr weit weg von den sozialen und ethischen Werten zu einem rein ökonomisch getriebenen Menschenbild mit größtmöglichen Verwertungs- und Gewinn Maximen bewegt haben. Diesem Druck dürfen wir uns nicht beugen und müssen uns mit allen friedlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.
Pingback: Sozialgericht Augsburg: Teilerfolg für Kläger gegen die eGK - Aktion: Stoppt die e-Card!
Vielen Dank für die Informationen und Ihr Engagement im Kampf gegen die eGK.
Ich bin gerade hin- und hergerissen, zwischen dem Leisten weiteren Widerstands oder aufgrund lähmender Frustration aufzugeben und irgend ein Bild von mir an die KK zusenden und eGK-Krake zu akzeptieren.
Werden Sie die Entscheidung des SG-Augsburg (AZ S 10 KR 280/15) auch veröffentlichen?
Unter: http://www.gesetze-bayern.de/Search/Hitlist konnte ich die Entscheidung des SG Augsburg nicht finden?
Ich möchte meine Krankenkasse auffordern mir einen Quartalsweisen-Behandlungsausweis zuzusenden und dabei auf Ihren Teilerfolg verweisen.
Im Moment gibt es offensichtlich nur noch die Möglichkeit einer Privatrechnung, allerdings bin ich mir komplett unsicher, ob die Kassen die Beträge erstatten, bzw. nicht vollständig erstatten oder überhaupt erstatten müssen? Leider findet man kaum aktuelle Informationen, ich habe leider das Gefühl das sich der Widerstand gegen die eGK seit Mitte 2016 in Luft auflöst.
Hallo A.J.,
das von Ihnen genannte Urteil des Sozialgerichts Augsburg wurde bislang nach unserer Kenntnis noch nicht veröffentlicht. Wenden Sie sich ggf. direkt an den Kläger bzw an die Homepage http://www.meinegklage.de/.
Da ich aufgrund akuter Beschwerden gezwungen bin einen Arzt aufzusuchen,bat ich heute meine Krankenkasse (TKK) dem behandelndem Arzt die Ersatzbescheinigung zuzusenden/-faxen. Daraufhin machte man mich darauf Aufmerksam,das dies nun letztmalig geschehen würde und in der Zukunft auch nicht mehr geschehen wird. Auf meine Frage nach der gesetzlichen Grundlage wurde mir der § 15 Abs. 6 SGB V genannt.
Dies verunsichert mich stark und ich wüsste gerne, wie ich nun weiter vorgehe.
„Dies verunsichert mich stark und ich wüsste gerne, wie ich nun weiter vorgehe.“
Emigrieren! Raus aus dem braunen Europa!
Hella
Hallo Hella,
mit Plattheiten wie „Raus aus dem braunen Europa!“ gewinnen wir weder gegen die Gematik und die elektronische Gesundheitskarte noch gegen die braune Pest, die in vielen Teilen Europas zwar zum Himmel stinkt aber (mit Ausnahme von Ungarn ?!?) noch weit von Mehrheiten und Bestimmung der politischen Grundrichtung entfernt ist. Und für den Kommentator „Don Derondom“ ist Deine Antwort wenig hilfreich.
Meine Empfehlung: Die Homepage von https://patientenrechte-datenschutz.de/ zur Information nutzen und Mitglied im Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. werden.
Lieber Johannes, das sind keine Plattheiten, sondern ist eine historische Erfahrung:
Wenn Demokratie und Rechtsstaat auf den Hund gekommen sind, hilft nur noch Abstimmung mit den Füßen.
Ich weiß, wovon ich spreche und habe das auch zweimal so praktiziert: Ich verließ als junges Mädel das Dritte Reich (gezwungenermaßen) und später auch die DDR, nachdem sich herausgestellt hatte, daß auch die Idee vom Sozialismus nur eine Finte war. Und nun – und glauben Sie mir, meine Jahre waren voller Engagement für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – zum dritten – und letzten – male, denn ich bin 97 udn muß mir eingestehen: die Demokraten und Rechtsstaatler haben auch n der Bundesrepublik nun endgültig und auf viele Jahre verloren. Ich möchte in Europa nichtmal mehr begraben sein und frage Sie, welcher all dieser Vereine und Bürgerinitiativen jemals in diesem „Rechtsstaat“ (lol) etwas wirklich hat zum Besseren wenden können.
Geben sie sich da nicht Illusionen hin?
Kennen Sie die Erfolgsquote von Petitionen in Deutschland und den anderen europäischen Staaten?
Die geht fast gegen NULL.
Haben Sie jemals einen einsichtsfähigen Politiker, oder gar Richter gesehen?
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit auf tönernen Füßen, aber hier, im Lande eines Luther, eines Kant ist die Fallhöhe besonders hoch, aber die Machthaber wollen sich nicht von der Ursache ihrer Pfründe trennen: Vom antiken römischen Imperialrecht, das heute noch alle Rechtssysteme der westlichen Welt dominiert und eben das Gegenteil von Gerechtigkeit bewirkt: Es ist gewalt- und machtorientiert, statt vernunft- und gerechtigkeitsorientiert.
Perpetuieren Sie nicht den Irrglauben, dem schon meine Generation nach 1945 aufsaß, es könnte nun besser werden: Der Rechtsstaat hat sich als Märchen erwiesen – nach durchaus hoffnungsvollen Anfängen, die sich aber nun praktisch täglich mehr als reine PR-Strategie herausstellen.
Gerechtigkeit und Staat schließen einander kategorisch aus, denn der Staat beruht auf Gewalt („Staatsgewalt“) nicht aber auf Vernunft – oder haben sie jemals das Wort „Staatsvernunft“ gehört?
Sie kämpfen auf verlorenem Posten.
Solange Leute wie dieser Schwarze-Kassen-Gedächtnislücken-Schäuble („Das Volk ist NIE das Problem.“), der Ausprobier-Juncker, oder die Atombomben-May regieren, kann es mit der Rechtsstaatlichkeit und der allgemeinen Vernunft nur Abwärts gehen.
Das Leben aber ist zu kurz, um es an den falschen Schauplätzen zu verzetteln – aus dem halbleeren Teil des Glases kann man nicht trinken. Man muß sich dorthin bewegen, wo die Menschheit im Aufbruch ist. Selbst in meinem Alter! Die Zeiten Europas sind vorbei. Der geistige, besonders der rechtsethische Verfall, der das Rechtsprinzip in Zynismus ertränkt und der auf ALLEN Rechtsgebieten buchstäblich mit Händen zu greifen ist, stellt die historischen Weichen mit mathematischer Unerbittlichkeit, denn derart viele hinterhältige, in meinen augen von organisierter kriminalität verübte Niederschläge gleichzeitig, kann auch das robusteste System nicht überstehen. Binnen kurzem wird Europa udn mit ihm Deutschland zu den untergegangenen Kulturen gehören wie die Inka, Azteken, Römer, Daker, Assyrer, Griechen, Babylonier, Pharaonen …
Dies zu sehen, muß man kein Prophet sein, sondern nur etwas statistische Mathematik beherrschen und mit offenen Augen durchs Land gehen …
Hören Sie auf, mit unverbesserlichen Ungerechten zu ringen, die die Bundesrepublik und Europa absehbar bis auf die Knochen ruinieren werden – denken Sie besser an das Danach!
Hella