Sozialdatenschutz – ein Fremdwort für das Jobcenter Berlin-Pankow !?!
Das Jobcenter Berlin-Pankow hat in mindestens einem Fall ein Schreiben an eine „Kundin“ versandt, auf dem auf der Vorderseite des Umschlags gut lesbar nicht nur der Absenderstempel, sondern auch das Aktenzeichen und insbesondere das Wort „Sanktionsbescheid“ vermerkt ist. Die Adressatin des Schreibens hat diesen skandalösen Vorgang auf ihrer Homepage dokumentiert.
Sie schrieb am 12.04.2017: „Sehr geehrteR DatenschutzbeauftragteR des Jobcenters Berlin Pankow, ist es eigentlich erlaubt, dass auf einem Brief Ihres Hauses nicht nur für alle sichtbar der Jobcenter-Poststempel abgebildet ist, sondern auch das Wort SANKTIONSBESCHEID außen auf den Umschlag geschrieben ist?“
Am 21.05.2017 teilte sie auf ihrer Homepage mit: „Hier hat das Jobcenter auf meine Anfrage zum MITARBEITER reagiert, der den Brief mit dem Wort „Sanktionsbescheid“ an mich adressiert hat: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/04/mein-antrag-auf-lebensmittelgutscheine.html ansonsten hab ich noch einen Brief mit einer ENTSCHULDIGUNG bekommen… – sie geben zu, dass außen auf dem Umschlag so etwas nicht hätte stehen dürfen…“
Der Bitte der Betroffenen, sie in dieser Sache zu unterstützen, u. a. durch Hinweis auf diesen Datenschutzskandal, kommen wir mit dieser Veröffentlichung gerne nach. In einer Stellungnahme hat ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main der Betroffenen mitgeteilt: „Leider scheiden die üblichen Sanktionen, die bei privaten Datenkraken wirken, bei Behörden aus, wie Bussgelder oder Schadensersatz/ Schmerzensgeld. Was aber Behörden immer recht weh tut, sind alle Formen der Veröffentlichungen. Nicht nur über die Verletzung selbst, sondern über jede Variante des unfreundlichen Umgangs mit der selben im Nachhinein. Daher kommt auch eine Strafanzeige in Betracht. Strafanträge gegen Verstösse im Sozialdatenschutz können nur vom Betroffenen erhoben werden. Eine Bürgerrechtsgruppe oder ein Dritter kann sie nicht stellen. Ausserdem sind sie kaum von Erfolg gekrönt. Das muss man wissen. Die Staatsanwaltschaft wird das Ermittlungsverfahren recht bald einstellen. Aber wie gesagt, es kommt nicht auf die Bestrafung selbst an, sondern auf die Öffentlichkeit-wirksame Verbreitung der Missetat.“
Ein weiterer Hinweis: Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat am 27.05.2014 in einer Stellungnahme erkärt hat, dass Jobcenter aus Gründen des Sozialdatenschutzes ihr Logo nicht auf Briefumschlägen verwenden dürfen. Dies dürfte dann erst recht für den Begriff „Sanktionsbescheid“ gelten.