Smart Meter-Einbau: Bundeswirtschaftsministerium plant Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 21.09.2015 mit einen Referentenentwurf zur Digitalisierung der Energiewende den Startschuss für den Smart Meter-Einbau in Deutschland gegeben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen ab dem Jahr 2017 Großverbraucher und ab dem Jahr 2020 Privathaushalte zum Einbau intelligenter Stromzähler und Messsysteme gezwungen werden. Darauf hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Verbraucherzentrale lehnt dieses Vorhaben ab und hat die Bundesregierung aufgefordert; den Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis einzuführen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen alle Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) ein intelligentes Messsystem bekommen. Alle anderen Haushalte sollen schrittweise mit intelligenten Zählern ausgerüstet werden. Neu im Gesetzentwurf ist, dass Netzbetreiber künftig auch Haushalte, die weniger als 6.000 kWh verbrauchen, nach eigenem Ermessen mit intelligenten Messsystemen ausstatten dürfen – ohne dass die Verbraucher dem widersprechen können.
Smart Meter sammeln sensible Daten
Mit Smart Metern können große Mengen sensibler Daten über Verbrauchsverhalten und Lebensweisen der BewohnerInnen einer Wohnung gesammelt werden. In einer Information zur Wirkungsweise von Smart Metern schreibt die Verbraucherzentrale: „Smart Meter berühren grundsätzlich viele Aspekte des Datenschutzes, da hier neue Möglichkeiten zum Erheben und Sammeln privater Daten geschaffen werden. Der Stromverbrauch eines Haushalts kann nicht nur verraten, ob jemand zu Hause ist, sondern auch, welchen Aktivitäten nachgegangen wird. Selbst eine 15-Minuten-genaue Abrechnung verrät viel darüber, welche Geräte gerade im Betrieb sind und wie viele Personen zu Hause sind.“
Zur Frage „Was kann ich gegen den Einbau eines Smart Meters tun?“ erklärt die Verbraucherzentrale: „Bislang hat sich das Bundeswirtschaftsministerium geweigert, eine Opt-Out-lösung einzuführen. In Österreich gibt es allerdings die Möglichkeit, sich gegen einen Smart Meter Einbau zu entscheiden. Aus Gründen des Verbraucherschutzes wäre eine solche Möglichkeit auch hierzulande empfehlenswert.“
Der Überwachungsstaat verfeinert ganz offensichtlich sein Überwachungsnetz immer subtiler und engmaschiger …
Gelten bald die Artikel 2 (Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Recht auf Leben) Abs. 1 Satz 1 GG:
„Jeder hat das Recht auf die FREIE Entfaltung seiner Persönlichkeit …. (…)“
und
Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) Abs. 1 GG:
„Die Wohnung ist unverletzlich.“
nicht mehr?
Im Gegensatz zu unseren Öbersten haben die Österreicher wohl das Buch „Blackout – Morgen ist es zu spät“, geschrieben von ihrem Landsmann Marc Elsberg, gelesen. Das dort aufgezeichnete Szenario ist aus meiner Sicht deshalb besonders gruselig, weil es exakt so kommen könnte.
Besonders pikant ist das in diesen Tagen (mit der manipulativen VW-Steuersoftware) ..