Schufa speichert ausgeglichene Forderungen tw. nur noch 18 Monate – oder: Was man alles als Erfolg verkaufen kann

Powidatschl/ Januar 6, 2025/ Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Bei der Schufa Holding AG werden bis zum 1. Januar 2025 für ca. 120.000 der Auskunftei übermittelte, aber kurz darauf ausgeglichene Forderungen die Speicherfristen verkürzt. Eine Speicherung dieser Forderungen erfolgt dann nur noch für 18 Monate statt wie bisher für 36 Monate. Etwa 56.000 derartige Forderungen werden zudem direkt gelöscht, da sie bereits mindestens 18 Monate bei der Schufa Holding AG gespeichert sind. Dies wertet der hessische Datenschutzbeauftragte als „Engagement des HBDI zahlt sich aus“, wie aus einer Veröffentlichung  vom 16.12.2024 hervorgeht.

Die neue Regelung sieht vor, dass grundsätzlich personenbezogene Daten über ausgeglichene Forderungen für 36 Monate gespeichert werden. Die Speicherung wird aber auf 18 Monate verkürzt, wenn folgende drei Voraussetzungen gegeben sind: Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die Auskunftei ausgeglichen, der Auskunftei wurden in diesen 18 Monaten keine weiteren Negativdaten (z.B. weitere Zahlungsstörungen) zu der betroffenen Person übermittelt und es liegen keine Informationen über sie aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.

Warum Wirtschaftsauskunfteien noch für 36 bzw. 18 Monate personenbezogene Daten speichern und damit Scoring-Werte negativ beeinflussen dürfen, obwohl die Forderunge der Gläubiger befriedigt wurden, erschließt sich dem Betrachter nicht.

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