Schufa, Creditreform und Co.: EuGH fordert Transparenz bei automatisierten Entscheidungen zum Scoring
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 27.02.2025 (Aktenzeichen: C-203/22) entschieden, dass Unternehmen bei automatisierten Entscheidungen detailliert über die eingesetzten Verfahren Auskunft geben müssen.
Der Entscheidung lag der Fall einer Person AUS Österreich zugrunde, der von einem Mobilfunkanbieter der Vertragsabschluss verweigert wurde, weil ein KI-gestütztes Bonitätsscoring ihre Kreditwürdigkeit als unzureichend einstufte. Die Betroffene verlangte von der betreffenden Auskunftei eine nachvollziehbare Erklärung, wie ihr Score zustande gekommen war, erhielt jedoch nur vage Auskünfte. Die österreichische Datenschutzbehörde verpflichtete das Unternehmen zur detaillierten Offenlegung der Scoring-Logik, was die Auskunftei unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse verweigerte. Der Fall landete vor Gericht, das schließlich den EuGH um Klärung der Frage ersuchte, inwieweit Betroffene einen Anspruch auf detaillierte Informationen über die automatisierte Entscheidungsfindung haben.
Der EuGH hat entschieden, dass Unternehmen verpflichtet sind, den Betroffenen die Verfahren und Grundsätze bei automatisierten Entscheidungen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu erläutern. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse gegenüber der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder einem zuständigen Gericht offen zu legen. Die Datenschutzaufsichtsbehörde bzw. das Gericht hat dann abzuwägen, ob und inwieweit Geschäftsgeheimnisse für die betroffene Person relevant sind und offengelegt werden müssen.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH vom 27.02.2025