Scharfe Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten am Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen

Datenschutzrheinmain/ August 12, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat den Entwurf zum neuen Niedersächsischen Polizeigesetz im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags scharf kritisiert. Während ihrer Anhörung sagte Thiel, der Entwurf verfolge offenbar das Ziel, der Polizei alle nur denkbaren Maßnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder an die Hand zu geben. Dabei schieße er aber weit über das Ziel hinaus. „Unter dem Deckmantel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, beschneiden die vorgeschlagenen Regelungen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bis zur Unkenntlichkeit”, so Thiel. „Aus dem Gesetzentwurf wird nicht ansatzweise erkennbar, warum derartige Verschärfungen erforderlich sind. Keine der einzelnen neuen Überwachungsmaßnahmen wird ausführlich begründet. Das betrifft insbesondere die Maßnahmen der elektronischen Fußfessel, Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Stärkung der inneren Sicherheit auf Biegen und Brechen ausgeschöpft werden sollen, ohne dabei die Freiheitsrechte angemessen zu berücksichtigen.”

Die Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten benennt insbesondere folgende Punkte:

  • Staatstrojaner gefährden die Cyber-Sicherheit
  • Ausweitung der Videoüberwachung
  • Europarechtswidrige Datenverarbeitung durch die Polizei

Quelle: Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) vom 09.08.2017

Auf der Homepage des #noNPOG Bündnis – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz! finden sich weitere Informationen, Stellungnahmen und Berichte über bereits stattgefundene und geplante Aktivitäten gegen die Verschärfung des Niedersächsischen Polizeigesetzes.

1 Kommentar

  1. Es ist nicht selbstverständlich, dass sich Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) – kritisch – zu geplanten Verschärfungen der jeweiligen Polizeiaufgabengesetze (PAG) äußern. Nach dem Entwurf des neuen sächsischen PAG ist es der Polizei künftig erlaubt personenbezogene Daten an nichtöffentliche Stellen (z.B. Sicherheitsfirmen) zu übermitteln (§ 84 Abs. 3 u. 4, § 88 Abs. 1); in Verbindung mit polizeilicher Videoüberwachung wird künftig auch “Gesichtserkennung“ im Freistaat möglich sein. Vom LfD Sachsen ist mir bis heute keine Kritik am neuen sächsischen PAG bekannt.

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