Schaar: Bundesregierung muss endlich ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz vorlegen

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat der Mitgliederzeitschrift der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im Dt. Gewerkschaftsbund (DGB) „imtakt“ Ende Oktober 2013 ein Interview gegeben, in dem es sich zur deutschen und (EU)europäischen Debatte um Arbeitnehmerdatenschutz äußert.

3 Auszüge:

Frage: Warum muss für diesen Bereich denn eigentlich ein eigenes Gesetz her?

Antwort: Aus zwei Gründen: Einmal wegen der Besonderheit des Arbeitsverhältnisses. Das Bundesdatenschutzgesetz geht ja von einer fiktiven Augenhöhe der Vertragspartner aus und diese Augenhöhe ist ja gerade im Arbeitsverhältnis in aller Regel nicht gegeben. Es gibt ein Machtgefälle zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das ist ja auch die Begründung, weswegen wir ein besonderes Arbeitsrecht haben und es nicht bei den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches beruhen lassen. Der zweite Punkt ist, dass gerade im Zusammenhang mit der Datenschutzreform auf europäischer Ebene der nationale Gesetzgeber geradezu aufgefordert wird, von seinem Ausgestaltungsrecht hinsichtlich des Beschäftigtendatenschutzes Gebrauch zu machen. Und zwar im Sinne eines möglichst effektiven Schutzes von Beschäftigten vor Ausspähung und vor übermäßiger Datenerfassung.

F: Die EU hat einen Entwurf für eine Grundsatzregelung zum Thema Datenschutz verabschiedet. Wie bewerten Sie die bzw. was lässt sich daraus für eine gesetzliche Neuregelung in Deutschland ableiten?

A: Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen zur Einwilligung. Da enthält der Entwurf, wie ich finde, eine sehr gute Vorgabe, nämlich die, dass die Datenverarbeitung gerade dann nicht an eine Einwilligung des Betroffenen gebunden werden darf, wenn ein Machtgefälle besteht. Bei einem Machtgefälle sollen Einwilligungslösungen nicht wirksam werden. Das finde ich einen guten Ansatz, der gerade im Arbeitsleben eine besondere Bedeutung hat. Hier steht ja die Freiwilligkeit von Einwilligungen doch sehr in Frage. Darüber hinaus denke ich, dass es viele einzelne Regelungen in diesem Paket gibt, die es wert sind, umgesetzt zu werden. Wir brauchen in Europa ein viel stärkeres gemeinsames Datenschutzverständnis als in der Vergangenheit, weil die Datenverarbeitung zunehmend global stattfindet.

F: Viele sagen auch heute immer noch: Warum Datenschutz? Ich habe ja nichts zu verbergen. Was ist so wichtig an Datenschutz, vor allem für Arbeitnehmer?

A: Also ich höre diesen Satz gerade in letzter Zeit immer seltener. Das hängt vielleicht damit zusammen, dass sich viele darüber klar geworden sind: Wenn man sein Leben, all seine persönlichen Verhältnisse, betrachtet, möchte man doch nicht, dass jeder andere alles von einem weiß. Und gerade im Arbeitsverhältnis führt die sehr umfassende Nutzung von Informationstechnik am Arbeitsplatz dazu, dass das individuelle Verhalten immer detaillierter kontrolliert werden kann und auch wird. Und genau darum muss ja hier steuernd eingegriffen werden, um die Überwachung zu begrenzen.“

Das Interview in Gänze lesen? Hier: http://www.evg-online.org/Politik/13_11_01_Schaar_Ueberwachung/Schaar_Interview/

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