Safe Harbor, Privacy Shield, Facebook und der Schutz personenbezogener Daten
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass VertreterInnen von USA und EU das Datentransferabkommen Privacy Shield, mit dem das vor dem Europ. Gerichtshof gescheiterte Safe Harbor ersetzt werden soll, ausverhandelt haben. Auf Spiegel.de wurde das Dokument veröffentlicht. Auch Privacy Shield kann – wie Safe Harbor – das Grundrecht auf Privatsphäre nicht vor Datenhandel und Geheimdiensten schützen.
Zu welchen Tricks dabei Konzerne wie Facebook greifen, macht schlaglichtartig ein Beitrag in der Frankf. Allg. Sonntagszeitung vom 10.07.2016 deutlich.
Der Feststellung am Ende dieses Beitrags ist unumschränkt zuzustimmen: „Die Strategie der amerikanischen Netzgiganten folgt stets gleichen Bahnen: Gezielte Rechtsverstöße werden in Europa kaum geahndet. Bis sich die Justiz darum kümmert, vergehen Jahre.“
Und zu Privacy Shield ist festzuhalten: Die Europäische Kommission will das neue Abkommen so schnell wie möglich durchdrücken; in größter Eile soll der Sack zugemacht und dem Europaparlament keine Möglichkeit zum Einspruch eingeräumt werden. Die Kommission hat auch die EU-Datenschutzbeauftragten nicht über das Abkommen informiert, wie heise.de berichtet. Mit dem Eilverfahren will die EU-Kommission offensichtlich verhindern, dass Nichtregierungsorganisationen, Datenschutzbeauftragte und die Abgeordneten des Europaparlaments die Interessen von Betroffenen angemessen vertreten können.
Demokratische Abstimmungsprozesse sehen anders aus…