Quellen-TKÜ für Geheim­dienste – eine rote Linie für den Rechtsstaat

Datenschutzrheinmain/ Oktober 22, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 beschlossen, dass den Geheimdiensten des Bundes (Bundesnachrichtendienst – BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst – MAD) und der 16 Bundesländer neue weitreichende Überwachungsbefugnisse eingeräumt werden sollen. Zugelassen werden soll die sogenannte Quellen-TKÜ: Diese ermöglicht ein Abhören von Telefonaten sowie die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation, etwa Messenger-Dienste. Dazu wird ein Programm (Staatstrojaner) eingesetzt, das sich in den Übertragungsweg einschaltet und Daten abfängt, noch bevor sie verschlüsselt werden.

Dr. Nikolaos Gazeas, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erklärte dazu in einer Stellungnahme vom 21.10.2020: Hier soll eines der letzten Tabus fallen: Bislang war die Quellen-TKÜ als ‚kleiner Bruder‘ der Online-Durchsuchung allein den Polizei­be­hörden im Falle einer konkreten Gefahr und den Strafver­fol­gungs­be­hörden bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten erlaubt. Das soll nun auf das riesige Vorfeld der nachrich­ten­dienst­lichen Beobachtung ausgeweitet werden, das zeitlich wesentlich früher beginnt. Die Quellen-TKÜ bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen und ist ein weiterer Baustein hin zu einer Rundum-Überwachung. Ab dem Zeitpunkt der Anordnung der Maßnahme soll sogar rückwirkend sämtliche Kommuni­kation auf dem Smartphone ausgelesen werden dürfen. Der Staats­trojaner soll also auf abgeschlossene, in der Vergan­genheit liegende Kommuni­ka­ti­ons­vorgänge zugreifen dürfen. Das missachtet Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum Abfangen laufender Kommuni­kation. Daneben ist die Quellen-TKÜ eine massive Gefahr für die IT-Sicherheit: Der Staat betätigt sich hierbei als Hacker und nutzt Sicher­heits­lücken, die er eigentlich schließen sollte – und lässt damit sehenden Auges ein Einfallstor für Kriminelle offen. Die Bundes­re­gierung überschreitet mit diesem Gesetz­entwurf eine Linie, die in einem liberalen Rechtsstaat eine rote Linie sein sollte.“

Quelle: Homepage  des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


Eine berechtigte Sichtweise:

Quelle: Legal Tribune Online (LTO)

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