Polizei will in Frankfurt mehr Videoüberwachung – aber gibt den Frankfurter Stadtverordneten keine umfassenden und korrekten Auskünfte
Videokamera der Frankfurter Polizei im Bereich Konstablerwache
Unter der Überschrift „Polizei will in Frankfurt mehr Videoüberwachung“ berichtet die Hessenschau am 22.02.2016 über einen Auftritt des Frankfurter Polizeipräsidenten Gerhard Bereswill in der 47. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung.
„Zwei Wochen vor der Kommunalwahl warb der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill auf Bitte des Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU)… für eine Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung von bislang zwei auf sechs Plätze… In Zukunft wolle die Polizei die Ecke Taunus-/Elbestraße im Bahnhofsviertel, die Hauptwache, den Brockhausbrunnen auf der Zeil und die Allerheiligenstraße an der Einmündung der Breiten Gasse überwachen, sagte Bereswill. Die seit Jahren bestehenden Anlagen an der Konstablerwache und am Ende der Kaiserstraße am Hauptbahnhof müssten auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden, so dass Straftäter identifiziert werden könnten…“
Das Landeskriminalamt hat lt. Bericht der Hessenschau mitgeteilt, dass es „an 22 Orten in 17 hessischen Städten insgesamt 151 Überwachungskameras“ gäbe. In Frankfurt soll es lt. dieser Aufstellung lediglich zwei Standorte von Polizei-Videokameras geben:
- „Konstablerwache: 3 Kameras
- Hauptbahnhof: 3 Kameras am Ende der Kaiserstraße“
Lügt die hessische Polizeiführung die Frankfurter Stadtverordneten an?
Oder hat sie selbst die Übersicht darüber verloren, wo sie Überwachungskameras betreibt?
Der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind vier weitere Überwachungsanlagen bekannt, die vom Polizeipräsidium Frankfurt in Frankfurt betrieben werden:
- Im Bereich Eissporthalle / Festplatz / Volksbankstadion (FSV) betreibt die Frankfurter Polizei mehr als 30 Kameras, die auf Kosten der Stadt Frankfurt errichtet wurden.
- Im Bereich der Carl-Schurz-Siedlung am Dornbusch betreibt die Frankfurter Polizei 10 Kameras.
- Im Bereich Commerzbank-Arena (Waldstadion) betreibt die Frankfurter Polizei eine unbekannte Zahl von Kameras.
- Im Bereich Flughafen betreibt die Frankfurter Polizei eine unbekannte Zahl von Kameras.
Am 05.02.2014 fand im Polizeipräsidium Frankfurt ein Gespräch zum Thema Videoüberwachungsanlagen der Polizei in Frankfurt statt. Neben vier Mitgliedern der Bürgerrechtgruppe dieDatenschützer Rhein Main nahmen auch drei Vertreter des Polizeipräsidiums daran teil;
- der zuständige Sachbearbeiter der Abteilung Einsatz für Videoüberwachung,
- der Pressesprecher des Polizeipräsidiums und
- der stv. Abteilungsleiter Verwaltung und Justitiar des Polizeipräsidiums Frankfurt; in Personalunion auch Behördlicher Datenschutzbeauftragter.
In einer einvernehmlich erstellten Ergebnisniederschrift wurde damals u. a. festgehalten:
„Standorte von Videoüberwachung zur Überwachung öffentlicher Räume (z. B.
- Eissporthalle, Festplatz, FSV-Stadion,
- Hauptbahnhof,
- Konstablerwache,
- Carl-Schurz-Siedlung)
Frage: Was ist Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen? Welchen Überwachungszweck deckt diese Rechtsgrundlage dann genau ab?
Antwort: § 14 Abs. 3 HSOG
Frage: An wie vielen Standorten in Ffm wird Videoüberwachung zur Überwachung öffentlicher Räume genutzt? Welche anderen Standorte (außer den genannten) gibt es in Ffm?
Antwort: An den bereits genannten Standorten sowie an der Commerzbank-Arena (Waldstadion) und am Flughafen. Die Anlagen im Bereich Eissporthalle/Festplatz/FSV-Stadion,) sowie am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache wurden von der Stadt Frankfurt errichtet, werden aber ausschließlich vom PP Ffm genutzt. Die Videoüberwachung an der Commerzbank-Arena wurde durch den Stadionbetreiber errichtet. Hier erfolgt eine gemeinsame Nutzung mit dem Ordnungsdienst, bei der aber die Polizei immer Priorität genießt. Die Anlagen im Bereich Eissporthalle/Festplatz/FSV-Stadion sind als Einheit zu betrachten, für die es ein gemeinsames Verfahrensverzeichnis nach § 15 Hessisches Datenschutzgesetz geben muss. Das Verfahren hat sich jedoch verzögert, da die Stadt die Verantwortlichkeit für das FSV-Stadion ausgelagert hat und somit jeweils separat für Stadion und Eissporthalle/Festplatz ein gemeinsames Verfahrensverzeichnis initiiert werden muss.
Frage: Wie wird beim Einsatz dieser Videoüberwachung – neben den persönlichkeitsrechtlichen – die besonderen Anforderungen der Versammlungsfreiheit in der Abwägung ihres Einsatzes und ihrer Sichtung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen berücksichtigt?
Antwort: Die Videoüberwachung an den genannten Örtlichkeiten erfolgt durchweg zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Das gilt auch dann, wenn an diesen Örtlichkeiten Versammlungen stattfinden. Rechtsgrundlage sind § 12 a bzw. 19 a VersG. Sportveranstaltungen sind keine Versammlungen. Die Kameras im Bereich Eissporthalle/Festplatz/FSV-Stadion und an der Commerzbankarena (Waldstadion) werden nur in einem engen zeitlichen Rahmen vor und nach dem jeweiligen Spiel (jeweils ca. 3 Std.) von der Polizei betrieben. Die Kameras am Hauptbahnhof, Konstablerwache, Carl-Schurz-Siedlung und Flughafen sind ständig rund um die Uhr online.“
Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main liegt vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse die Vermutung nahe: Der Auftritt des Frankfurter Polizeipräsidenten Gerhard Bereswill in der Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung diente vorsätzlich oder fahrlässig der Unterstützung des Wahlkampfs der Frankfurter CDU. CDU-Ordnungsdezernent Markus Frank ist seit Jahren ein großer Verfechter der Videoüberwachung an möglichst vielen öffentlich zugänglichen Plätzen in Frankfurt.
Fotos von der Videoüberwachungsanlage im Bereich Eissporthalle / Festplatz / Volksbankstadion:
Dieses Hinweisschild steht in der Straße am Bornheimer Hang
Fotos von der Videoüberwachungsanlage im Bereich der Carl-Schurz-Siedlung am Dornbusch:
Dieses Hinweisschild steht auf dem Grundstück Platenstraße 11.
Videoüberwachung: Wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? – ein Leitfaden, hier zum Nachlesen.
Irgendwie muss man doch die Lücke schließen, die entsteht, wenn der Bürger äh Täter seinen vom Bundestrojaner infizierten Rechner verlässt, sein konspiratives Handy mit der Prepaid-Sim mit nimmt, um der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen, um nicht gescannt zu werden ein Fahrzeug benutzt, welches keine Nummernschilder hat (Fahrrad) und dann quasi autonom durch die Stadt wandelt.
Ich werde beim nächsten Überfall nicht mehr den Notruf wählen, sondern die Täter nur noch auf die Kameras aufmerksam machen. Das muss dann reichen.
Meinen ehrlichen Respekt an die Don Quijotes hier.