Personalausweis mit Fingerabdrücken – Danke, Nein!

Datenschutzrheinmain/ September 14, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Ab 02.08.2021 soll die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen zum Zwang werden! Trotz Kritik von Datenschutz- und Grundrechteorganisationen haben die Regierungen der EU-Länder und eine knappe Mehrheit im EU-Parlament 2019 die Verordnung (EU) 2019/1157 „zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise…“ beschlossen. Die Bundesregierung hat im Juni 2020 den „Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ beschlossen, der derzeit vom Bundestag beraten wird. Ab 02.08.2021 sollen anlasslos alle Menschen gezwungen werden, einen Abdruck ihres linken und rechten Zeigefingers abzugeben.

Warum Fingerabdrücke auf dem Personalausweis ein Problem sind

Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken löst politische, technische, grundrechtliche und ethische Gefahren aus, löst aber keine Probleme.

  1. Lebenslange Kontrolle: Ein Fingerabdruck ist ein biometrisches Merkmal, welches einen Menschen ein Leben lang kontrollierbar macht. Menschen können, wenn es sein muss, Namen und Wohnort wechseln, um sich beispielsweise vor Verfolgung oder Bedrohung zu schützen. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke erlauben das nicht.
  2. Übergriff statt Schutz: Die anlasslose und massenhafte biometrische Erfassung von Fingerabdrücken ist ein nutzloser und gefährlicher Übergriff des Staats auf die Bevölkerung. Demokratien und Rechtsstaaten haben die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger vor derartigen Übergriffen zu schützen.
  3. Freiheit wird schrittweise abgeschafft: Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen werden stets erweitert und verschärft, aber so gut wie nie zurückgefahren. Ohne politischen Kurswechsel werden in Zukunft immer mehr Arten sensibler Biometriedaten millionenfach erhoben, gespeichert und für alle möglichen Zwecke genutzt.
  4. Risiko Zugriffserweiterung: In Deutschland dürfen Polizei und Geheimdienste seit 2017 automatisch auf biometrische Passbilder von Personalausweisen zugreifen. Dabei gibt es wenig Kontrolle durch Aufsichtsbehörden. Eine Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf die Fingerabdrücke scheint nur eine Frage der Zeit.
  5. Kontrollverlust durch Drittstaaten: Durch „weltweite Interoperabilität – auch bei der Maschinenlesbarkeit und der Sichtprüfung“ (Erwägungsgrund Nr. 23) können die biometrischen Daten auch an Behörden in Staaten, in denen Freiheitsrechte nicht geschützt sind, gelangen. Spätestens hier gibt es keine Kontrolle darüber, wohin die biometrischen Daten der Bürgerinnen und Bürger gelangen.
  6. Kontrollverlust durch Unternehmen: Bei „Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleistungsanbieter“ (Erwägungsgrund Nr. 42) können auch private Unternehmen Zugriff auf die Daten erhalten, siehe auch Artikel 11 „Schutz personenbezogener Daten und Haftung“.
  7. Kontrollverlust durch Geheimdienste: Nach den Enthüllungen von Edward Snowden haben es die Regierungen der EU-Länder versäumt, die Macht von Geheimdiensten wirksam einzuschränken. Im NSU-Skandal hat der mit einem BigBrotherAward für sein Lebenswerk ausgezeichnete sogenannte deutsche „Verfassungsschutz“ die Aufklärung von Terror behindert. Geheimdienste arbeiten unkontrolliert und grundrechtefeindlich. Es muss davon ausgegangen werden, dass Geheimdienste sich unkontrolliert Zugriff auf die biometrischen Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger verschaffen werden.
  8. Risiko Datenvernetzung: Bereits jetzt arbeiten „Sicherheits“- Politiker*innen an einer vernetzten, EU-weiten Datenbankstruktur mit Fingerabdrücken, Gesichtsbildern und anderen Biometriedaten.
  9. Kinder betroffen: Laut EU-Verordnung werden Kinder ab 6 Jahren erfasst, wobei die einzelnen Regierungen der EU-Ländern die Möglichkeit haben, Kinder bis 12 Jahren von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken zu befreien.
  10. Datensicherheit: Die Daten der gespeicherten Fingerabdrücke auf den neuen Personalausweisen können kontaktlos ausgelesen werden. Ein Speichermedium, das heute nicht geknackt werden kann, kann möglicherweise in 10 Jahren geknackt werden.

In einem Beitrag „Zur Geschichte der Fingerabdrücke in Ausweisen“ des Datenschützers uund Netzpolitikers Ralf Bendrath ist zu lesen: „Ausweise gehen in Deutschland auf die von den Nazis ab 1938 eingeführte ‚Kennkarte‘ zurück, deren Mitführen für Juden zwingend war. (…) In Spanien wurde die Erfassung von Fingerabdrücken für die nationale Identitätskarte, die bis heute gilt, 1940 während der Franco-Diktatur eingeführt. Was nun allen BürgerInnen aufgenötigt wird, steht also ganz klar in der Tradition verbrecherischer Regime.“ In Frankreich nutzte das Vichy-Regime ab 1942 den Eintrag Jude auf Ausweisen für die Deportation von 76.000 Menschen im Holocaust.

Angriff auf die Würde des Menschen

  • Digitalcourage e. V. bewertet die Verordnung der EU und den Gesetzentwurf der Bundesregierung als grundrechtswidrig und als Angriff auf die Würde aller betroffenen Menschen (Art. 1 Grundgesetz). Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern der Kontrollsucht von Polizeistaaten.
  • Digitalcourage e. V. hat deshalb eine Petition #PersoOhneFinger aufgelegt. Sie können diese Petition hier unterzeichnen. Weitere Informationen zum Thema #PersoOhneFinger finden Sie hier
  • Digitalcourage e. V. rät allen Menschen, die einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke wollen, noch vor Beginn der Speicherpflicht ein fingerabdruckfreies Pesonaldokument zu beantragen. Aber: Neue Personalausweise gelten maximal 10 Jahre. Darum ist es notwendig auch politisch aktiv zu werden und die Gesetze auf EU- und Bundesebende dauerhaft zu ändern.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*