Patientendaten schützen: Ein Umdefinieren persönlicher Daten zu bloßem „Eigentum“ – wie es Unternehmen wünschen – ist gefährlich und nicht akzeptabel

Datenschutzrheinmain/ April 18, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: „… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‚Datenspender‘ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‚Datensouveränität‘ propagiert, das heißt ein ‚Eigentumsrecht‘ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‚im Interesse der Allgemeinheit‘ enteignet werden…“

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