Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der Bundesregierung eine klare Aussage zum Verzicht der Wiedereinführung der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten. Anlass ist das vor wenigen Tagen ergangene Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, welches das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat. „Wir begrüßen die Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs außerordentlich und beglückwünschen unsere österreichischen Mitstreiter zu diesem Erfolg,“ kommentiert Ute Elisabeth Gabelmann