Rabatt für gesittetes Fahren Teil V
Es wird gesagt:
… erhielten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 05.10.2016 in einem Gespräch mit Vertretern des Referats Datenschutz und IT-Sicherheit der Stadt Frankfurt. Wesentliche Erkenntnisse aus diesem Gespräch: Rechtsgrundlage für die von den Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt installierten Videoüberwachungsanlagen ist § 14 HSOG. Verantwortliche Stelle für den Betrieb der Videoüberwachungsanlagen sind jeweils die Ämter und Betriebe der Stadt
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz lädt für den 09.11.2016 um 17.30 Uhr zu einer Podiumsdiskussion ein. Das Thema: „Big Data – Was passiert mit unseren Daten? Chancen und Risiken der Datenanalyse“ Eine der vier TeilnehmerInnen der Podiumsdiskussion ist Anke Domscheit-Berg, Bürgerrechts- und Datenschutzaktivistin. Die Veranstaltung findet statt im Rathaus der Stadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1. Sie ist offen für alle
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auf einer Tagung am 19.10.2016 zum Thema „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Aus PatientInnensicht betrachtet muss man den Eindruck gewinnen, dass die vom vzbv vertretenen Positionen mindestens ambivalent sind. Sie können durchaus auch als „Schützenhilfe“ für die eGk- und E-Health-Protagonisten verstanden und ge- und mißbraucht werden. Schon der wiederholte positive Bezug auf
Focus Online meldet am 23.10.2016: „Gegen Wildpinkler und Pöbler will jetzt die CDU in Plauen vorgehen… Videoüberwachung, Alkoholverbot und strenge Ortsverweise: Das fordern CDU-Politiker in Plauen gegen die ‚geschmacklosen Freundeskreise‘, die in lauen Nächten in der Stadt ein Bierchen heben. ‚Die Leute fühlen sich nicht mehr sicher, sondern bedroht. Man wird angepöbelt, dort wird gesoffen, uriniert und herumgebrüllt. Man hat
Dieser Forderung hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in einem aktuellen Fall Nachdruck verliehen. In einer Pressemitteilung vom 20.10.2016 erklärt das BayLDA: „Das Gesetz stellt es Unternehmen und anderen Stellen frei, ob die Funktion des Datenschutzbeauftragten an eine externe Person vergeben wird… oder aber durch einen Mitarbeiter… erfüllt wird. Wird ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt, so darf er jedoch
Das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) hatte mit Urteil vom 17.06.2016 (Aktenzeichen: 16 Sa 1711/15) über eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung zu entscheiden. Die Vorgeschichte: Ein Unternehmen vermutet, dass ein Beschäftigter während seiner Arbeitszeit seinen vom Unternehmen gestellten PC zu privaten Zwecken nutzt. Der betroffene Beschäftigte erklärte auf Befragen gegenüber dem Unternehmen, dass er an einem Tag 3 Stunden sowie täglich
Silvia Gingold, eine Lehrerin aus Hessen, die in den 70er Jahren des letzten Jahrhundert aus politischen Gründen Berufsverbot erhielt und ihren Beruf nicht ausüben durfte, hat vom hessischen „Verfassungs“schutz die Herausgabe und Löschung der über sie gesammelten „Informationen“, erhobenen Vorwürfe und Behauptungen gefordert. Das Landesamt für „Verfassungs“schutz hat dies u.a. mit dem Hinweis auf Quellenschutz und eine angebliche Notwendigkeit weiterer
Seit 01.01.2006 haben die BürgerInnen dieses Landes auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes das Recht, von Behörden und Einrichtungen nach Bundesrechts Auskünfte zu sie interessierenden Themen zu fordern. Eine Begründung oder persönliche Betroffenheit ist nicht erforderlich. Der Rechtsanspruch auf Auskünfte ist in § 1 IFG geregelt, die Ausnahmeregelungen finden sich in den §§ 3 ff. IFG, das Verfahren
Trotz Protesten unterschiedlichster Bürgerrechtsgruppen, trotz ablehnender Stellungnahmen von Sachverständigen und in Kenntnis des Prüfberichts der Bundesdatenschutzbeauftragten über illegale Praktiken des BND hat heute die Mehrheit von CDU/CSU/SPD im Bundestag ein Gesetz durchgewunken, mit dem dem Bundesnachrichtendienst (BND) erweiterte Rechte zugebilligt und Rechtsverstöße des BND in der Vergangenheit nachträglich faktisch legitimiert werden. Zweck des neuen Gesetzes ist sicher auch, Klagen wie