Die elektronische Gesundheitskarte, das e-Health-Gesetz und die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf selbstbestimmte Lebensführung
In einem Interview mit der Internetzeitung Schattenblick nimmt der Berliner Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Meinhard Starostik Stellung zur staatlich organisierten Sammlung von Gesundheits- und Behandlungsdaten unter ca. 70 Mio. Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) als Mitglieder oder Familienangehörige versichert sind. Er antwortet dabei u. a. auf Fragen wie „Welche Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen das e-Card-Projekt?“