Offenbach: Leitlinien zur Bürger*innen-Beteiligung sollen entwickelt werden, aber Oberbürgermeister lehnt eine kommunale Informationsfreiheitssatzung ab
Nach längeren Geburtswehen und unter Beteiligung externer Dienstleister haben Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Offenbach vor wenigen Tagen auf der Homepage der Stadt Offenbach einen „Prozess zur Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“ beworben.
Quelle: Homepage der Stadt Offenbach
Was hier als „Bürgerbeteiligung“ daher kommt, bedarf einer Unterfütterung durch eine aktive Informationspolitik; sprich: Informationsfreiheit und Transparenz städtischen Handelns. Sonst ist „Bürgerbeteiligung“ allenfalls eine Spielwiese.
In krassem Gegensatz zu Informationsfreiheit und Transparenz städtischen Handelns steht aber bedauerlicher Weise die Haltung des Offenbacher Oberbürgermeisters Dr. Felix Schwenke (SPD). Dieser sieht „keinen sinnvollen Anwendungsbereich für eine Informationsfreiheitssatzung“. Das ist der Kern und der vorletzte Satz eines Schreibens, mit dem der Offenbacher Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke (SPD) auf eine Anregung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Anfang Juni 2019 antwortete.
Seine Position begründet der Offenbacher Oberbürgermeister mit drei verschiedenen Argumentationssträngen, bei denen er Datenschutz einerseits und Informationsfreiheit bzw. Transparenz staatlichen Handelns andererseits so vermengt, dass Zweifel an den Rechtskenntnissen des früheren Lehrers für die Fächer Politik und Wirtschaft und/oder an der Seriosität seiner Aussagen entstehen müssen.
Eine kommunale Informationsfreiheitssatzung würde den Offenbacher Bürger*innen die Möglichkeit einräumen, Auskünfte von städtischen Ämtern und Betrieben einzufordern, ohne zuvor eine bereits bestehende persönliche Betroffenheit nachweisen zu müssen. Dass der Offenbacher Oberbürgermeister dies mit vielen Worten, aber fadenscheinigen Argumenten ablehnt, ist kein guter Start für den „Prozess zur Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“.
Quelle: @TobiD01