Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr ist grundsätzlich illegal und verboten

CCTV-NeinDanke/ Juni 28, 2024/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Darauf macht der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in einem Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen aus 2019 und aktuellen FAQ‘s „Dashcams im Straßenverkehr“ aus Juni 2024 aufmerksam.

Zur Frage Aber der Bundesgerichtshof hat doch Dashcams erlaubt, oder?wird erklärt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 – festgestellt, dass Aufnahmen aus Dashcams in einem Prozess um Unfallschäden grundsätzlich als Beweismittel verwertet werden dürfen. Allerdings hat der BGH im gleichen Urteil betont, dass der anlasslose Einsatz von dauerhaft aufzeichnenden Dashcams datenschutzrechtlich unzulässig ist. Das Gericht hat gerade nicht entschieden, dass die Nutzung einer Dashcam zulässig ist. Im Gegenteil, der BGH hat die langjährige aufsichtsbehördliche Auffassung bestätigt.“

 Die Stellungnahmen gelten zwar formalrechtlich zunächst nur für Menschen, die in Niedersachsen mit einem Kfz unterwegs sind, bieten aber eine Orientierung auch für PKW- und LKW-Fahrer*innen, die in anderen Bundesländern unterwegs sind.

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