NSA-Skandal: Staatsanwaltschaft Coburg muss (wider Willen) Ermittlungen aufnehmen

Datenschutzrheinmain/ September 29, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Marcus Dinglreiter, Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, hatte Anfang Juli nach einer Veröffentlichung der Süddeutschen Zeitung zum NSA-Skandal Strafanzeige u.a. wegen des Anfangsverdachts der Verletzung seines persönlichen Lebens- und Geheimbereichs erstattet. Die Staatsanwaltschaft Coburg folgte der Strafanzeige zunächst nicht. Die daraufhin erhobene Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Bamberg blieb ohne Erfolg. Gegen diese Entscheidungen wandte sich der Rechtsanwalt (ein Mitglied der Piratenpartei) mit einer sogenannten Ermittlungserzwingungsklage (ja; so was gibt es in der deutschen Juristerei auch) an das Oberlandesgericht Bamberg. Mit Schreiben vom 23.09.2013 teilte die Staatsanwaltschaft Coburg nunmehr mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet habe.

Nach aktuellem Erkenntnisstand ist die Staatsanwaltschaft Coburg damit die erste Staatsanwaltschaft in Deutschland, die wegen der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs ermittelt.

Der Rechtsanwalt begründet sein Vorgehen u. a. so: „Ich sehe in den aktuell berichteten Szenarien einer Totalüberwachung durch Geheimdienste eine unerträgliche Bedrohung für meine eigene Privatheit, die Privatheit meiner familiären und sozialen Beziehungen sowie die Vertraulichkeit meiner anwaltlichen Korrespondenz. Diese sind durch unsere Verfassung garantiert und ich werde sie mit all meiner Kraft und Überzeugung verteidigen.“

Man kann dem wackeren Juristen aus ganzem Herzen auf dem beschrittenen Weg Glück und Erfolg wünschen…

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