Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte erklärt Datensammlung der Polizei in Göttingen für rechtswidrig

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) meldete am 11.04.2018: „Eine von Mitarbeitern des Fachkommissariats ‚Staatsschutz‘ der Polizei Göttingen angelegte Datensammlung über links motivierte Gewalttäter war in dieser Form unzulässig… Das hat die Polizeidirektion (PD) Göttingen jetzt eingeräumt.“

Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in den letzten Monaten diesen Skandal überprüft und nach Abschluss ihrer Ermittlungen das Handeln der Polizei in Göttingen für komplett rechtswidrig erklärt. Das Fachkommissariat der Polizeiinspektion Göttingen hatte bis ins Jahr 2015 Daten über mutmaßliche Mitglieder der linken Szene in Aktenordnern gesammelt. Diese Aktenordner wurden nach Angaben der Göttinger Polizei vernichtet, so dass sie nicht mehr geprüft werden konnten. Allerdings führte die Landesbeauftragte für den Datenschutz aus, dass jede auch nicht elektronisch geführte Datensammlung eine Errichtungsanordnung bzw. eine Dateibeschreibung voraussetze. Eine solche habe aber nie vorgelegen, was die Polizeidirektion Göttingen auch einräumte.

Das Göttinger Tageblatt meldete am 06.12.2018, dass der Datenschutz-Skandal damit aber noch immer nicht beendet ist: „Allerdings gestand die Polizei den Fehler lediglich für elf der 24 gerichtsanhängigen Fälle ein. Die übrigen 13 Verfahren werden fortgeführt, da sie sich nicht auf die strittigen Aktenordner, sondern auf eine Foto-Stellwand und behördeninterne Emails beziehen. Hier vertritt die Polizei weiterhin die Ansicht, dass es dafür keine Dateibeschreibung geben müsse. Dazu vertritt die Landesbeauftragte allerdings eine gegensätzliche Meinung. ‚Es spielt keine Rolle, ob personenbezogene Daten per Email, an einer Pinnwand oder in Form von Karteikarten verarbeitet worden sind‘, heißt es in der Stellungnahme… Für Rechtsanwalt Sven Adam, der die 13 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreut, zeigt die Belehrung durch die Landesdatenschutzbeauftragte, dass es im Staatsschutz und in der juristischen Abteilung der Polizei ein ‚mangelndes Verständnis für den Datenschutz‘ gebe.“

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