Neuer Skandal bei Frankfurts größtem Vermieter: ABG tritt Datenschutz mit Füßen – Klage eingereicht, Aufsichtsbehörde eingeschaltet

WS/ Juni 17, 2025/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Regionales/ 0Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 16.06.2025 hat die Initiative „ABG besser machen!“ darauf hingewiesen, dass der kommunale Wohnungsriese seit Monaten das Auskunftsrecht eines Mieters nach Art. 15 DSGVO ignoriert – trotz mehrerer Fristen, trotz eindeutiger Gesetzeslage.

Die Initiative „ABG besser machen!“ unterstützt den betroffenen Mieter bei seinen rechtlichen Schritten: Am 16.06.2025 wurden eine Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt sowie eine förmliche Datenschutz-Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz (HBD) eingereicht.

„Es geht hier nicht um ein Versehen. Die ABG verletzt systematisch und hartnäckig die
Rechte von Mietern – in voller Kenntnis der Rechtslage“, erklärt die Initiative. Bereits 2024 hatte derselbe Mieter ähnliche Verstöße dokumentiert. Auch nach mehreren Mahnschreiben blieb die ABG untätig oder lieferte nur lückenhafte Antworten. „Das ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Compliance-Versagen.“
Die Klageschrift und Beschwerde dokumentieren, dass die ABG insbesondere interne Notizen, Protokolle, E-Mails, Anwaltsschreiben, Überwachungs-Fotos und Videoaufnahmen zum Mieter nicht herausgeben will – obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Die Datenschutz-Grundverordnung ist eindeutig: Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, was über ihn gespeichert wird – und darf eine vollständige Kopie aller Daten verlangen.

Die Initiative „ABG besser machen!“ fordert die sofortige lückenlose Aufklärung, persönliche Haftung der Geschäftsführung sowie eine aufsichtsbehördliche Sanktionierung. Die Stadt Frankfurt und der Aufsichtsrat dürfe diesem Treiben nicht länger zusehen. Wer die Grundrechte seiner Mieter missachtet, habe im kommunalen Wohnungsbau nichts verloren.

ABG besser machen!” ist eine Initiative von Frankfurter Bürger*innen und Mieter*innen der ABG
Frankfurt Holding.

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