Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen – oder: Wann und wie wird es eine Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt geben?

Transparenz/ Juni 18, 2022/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 haben die Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und Volt vereinbart, für Frankfurt “eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“ zu schaffen. Und weiter: „Wir lassen uns dabei von dem Gedanken leiten, möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben…“ sowie „Wir setzen uns dafür ein, dass allgemeine, nicht-personenbezogene Daten, die von der Stadt erfasst werden… einfach und digital öffentlich zugänglich gemacht werden.“

In einem mehrheitlich von den Stadtverordneten beschlossenen Antrag der Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und Volt vom 02.12.2021 wird gefordert: Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben – eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt!“. Der Magistrat wird damit beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten vorzulegen“. In diesem Beschluss wird zugleich positiv Bezug genommen auf die unter dem Titel Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz erlassenen Informationsfreiheitssatzung, die zwischen dem 01.05.2012 und 01.05.2014 in Frankfurt mit unzureichenden Regelungen in Kraft war.

Beides war für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Anlass,im Mai 2022 in einem Schreiben an alle Stadtverordneten der Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und Volt Eckpunkte zu benennen, an denen sich der Entwurf des Magistrats für eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung messen lassen muss.

1. Eine Informationsfreiheitssatzung, die lediglich Bezug nimmt auf die Regelungen in §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), wie dies in Kassel, Offenbach und Wiesbaden der Fall ist, würde den Maßstäben Ihres Koalitionsvertrags und Ihres Antrags vom 02.12.2021 nicht gerecht werden.

2. Informationen, die der Stadtverwaltung vorliegen und die

a) keine personenbezogene Daten betreffen,

b) nicht in Verschlusssachen enthalten sind,

c) keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, in deren Offenbarung die oder der Betroffene nicht eingewilligt hat oder

d) einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen,

sind proaktiv durch den Magistrat in geeigneter Form auf einer Transparenzplattform zu veröffentlichen. Dies dient einerseits einer transparenten Informationspolitik, andererseits aber auch einer Entlastung der kommunalen Ämter und Betriebe von einer Vielzahl von einzelnen Anfragen.

3. Das Recht, Anfragen zu stellen und Auskünfte zu erhalten, darf nicht – wie in Offenbach – auf Einwohner*innen der Stadt Frankfurt und juristische Personen mit Sitz in Frankfurt begrenzt werden. Dies würde zum Einen nicht der Bedeutung der Stadt Frankfurt und der Beschlüsse ihrer Gremien auch für Bewohner*innen des Umlands Rechnung tragen, zum Anderen würde es z. B. für Medienschaffende, die nicht in Frankfurt wohnen, ihren Informationsanspruch einschränken.

4. Das Recht, Anfragen zu stellen und Auskünfte zu erhalten, muss auch in pseudonymisierter bzw. anonymisierter Form gewährleistet sein.

5. Die Kostenregelung für Auskünfte darf nicht abschreckend auf antragstellende Bürger*innen wirken, wie das z. B. in den Informationsfreiheitssatzungen der Städte Darmstadt und Offenbach  der Fall ist.

6. Mit der Schaffung einer Ombudsstelle bzw. der Funktion einer/eines Informationsfreiheitsbeauftragten wird sichergestellt, dass sowohl anfragenden Bürger*innen und juristischen Personen als auch den Ämtern und Betrieben der Stadtverwaltung eine kompetent Beratung bei Fragen und/oder Konflikten zur Verfügung stehen.“

Diese und weitere wichtige Punkte finden sich auch in einem Entwurf für eine kommunale Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung zusammengefasst, die die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erarbeitet und im Dezember 2019 veröffentlicht hat.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*