Mikrozensus 2019: 201 Fragen auf 62 Seiten an 60 000 Personen in 30 000 Haushalten in Hessen
Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, werden auch im Jahr 2019 hessenweit wieder etwa 60 000 Personen in rund 30 000 Haushalten im Rahmen des Mikrozensus befragt. Für die Befragung sind im Auftrag des Hessischen Statistischen Landesamts rund 150 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte als Interviewerinnen und Interviewer in den Städten und Gemeinden unterwegs. Sie unterstützen die Haushalte bei der Beantwortung der Fragen. Ihren Besuch kündigen sie einige Tage zuvor durch ein Anschreiben samt begleitendem Informationsmaterial bei den Haushalten an. Die Beantwortung der meisten Fragen der 201 Fragen ist durch das Mikrozensusgesetz festgelegt.
Was wird gefragt?
- Angaben zur Person (Geburtsjahr, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit usw.)
- Familien- und Haushaltszusammenhang
- gegenwärtige und frühere Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitsuche
- Kinderbetreuung, Schulbesuch, Studium, Aus- und Weiterbildung
- Lebensunterhalt, Einkommen
- Altersvorsorge
Daneben gibt es wechselnde Fragebereiche. So werden bei 10% der beteiligten Haushalte Zusatzfragen der EU zu wechselnden Themen gestellt. Im Rahmen der vierjährigen Zusatzprogramme werden darüber hinaus abwechselnd u. a. Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung sowie zur Gesundheit erhoben.
Und das ist eine Auswahl der Fragen:
- 2 Wie viele Personen haben am Mittwoch der letzten Woche insgesamt zu Ihrem Haushalt gehört?
- 4 Falls Ihr Haushalt bereits im Mikrozensus befragt wurde: Sind in den letzten 12 Monaten Mitglieder Ihres Haushalts verstorben?
- 13 Lebt Ihre Mutter in diesem Haushalt?
- 24 Falls Sie in der letzten Woche keine Erwerbstätigkeit und keinen Nebenjob ausgeübt haben: Aus welchem Grund haben Sie nicht gearbeitet?
- 33 Was gehört üblicherweise zu Ihrer bezahlten Tätigkeit?
- 34 Nennen Sie für Ihre Tätigkeit die Berufsbezeichnung und den Bereich, in dem Sie tätig sind.
- 37 Haben Sie in den letzten 12 Monaten Ihren Arbeitsplatz gewechselt?
- 48 Falls Sie in Teilzeit tätig sind: Aus welchem Grund gehen Sie einer Teilzeittätigkeit nach?
- 50 Falls Sie Arbeitnehmer/-in sind: Haben Sie Ihren Arbeitsvertrag mit einer Firma abgeschlossen, die Sie in Leiharbeit vermittelt hat?
- 52 Falls Ihr Vertrag, Ihre Tätigkeit befristet ist: Aus welchem Grund haben Sie eine befristete Tätigkeit?
- 56 Falls Sie Ihre jetzige abhängige Beschäftigung in den letzten 12 Monaten begonnen haben: War die Agentur für Arbeit ( Arbeitsamt ) zu irgendeinem Zeitpunkt an Ihrer Arbeitsuche beteiligt?
- 59 Falls Sie Arbeitnehmer/-in oder Beamter/Beamtin sind: Haben Sie in der letzten Woche über die vertragliche Arbeitszeit hinaus Stunden gearbeitet?
- 69 Haben Sie derzeit noch mindestens eine weitere Erwerbstätigkeit oder einen Nebenjob?
- 89 Aus welchem Grund haben Sie Ihre letzte Tätigkeit beendet?
- 119 Leben in Ihrem Haushalt Kinder bis einschließlich 14 Jahre?
- 120 Hat das Kind innerhalb der letzten 12 Monate ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen?
- 144 Was war der Zweck Ihrer Weiterbildung/-en in den letzten 12 Monaten?
- 145 Wie viele Stunden haben Sie insgesamt mit Weiterbildungsveranstaltungen in den letzten 12 Monaten verbracht ( ohne Vor- und Nachbereitung )?
- 149 Was war der Inhalt Ihrer letzten Weiterbildung?
- 153 Falls Sie nicht in Deutschland (heutiges Staatsgebiet) geboren sind: Was war das (Haupt-)Motiv für Ihren Zuzug nach Deutschland?
- 154 Welche Sprache wird in Ihrem Haushalt vorwiegend gesprochen?
- 158 In welchem heutigen Staat liegt der Geburtsort Ihrer Mutter?
- 161 Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?
- 176 Beziehen Sie mindestens eine öffentliche Rente oder Pension?
- 177 Beziehen Sie sonstige öffentliche Zahlungen?
- 182 Woraus beziehen Sie überwiegend die Mittel für Ihren Lebensunterhalt?
- 186 Falls Sie krankenversichert sind: In welcher Krankenkasse/-versicherung sind Sie versichert?
- 187 Haben Sie mit einer Zusatzkrankenversicherung extra Leistungen versichert?
- 190 Ist für Sie eine Behinderung durch amtlichen Bescheid festgestellt worden?
- 198 Hat der Haushalt, in dem Sie leben, einen Internetzugang ?
(Die vor der Frage stehende Zahl entspricht der Reihenfolge im Fragebogen):
„Mach dich nackig vor den Statistikbehörden!“
– anders ist dieser Fragebogen nicht zu verstehen.
Vom Mikrozensus 2019 betroffene Menschen in der Region Rhein-Main können sich bei Bedarf Beratung und Unterstützung einholen: E-Mail an kontakt [at] ddrm.de genügt!
Heute war eine Dame bei uns, die die Befragung durchführen wollte . Meine Freundin hat sie abgelenkt und ich habe ihr einen Eimer Eiswasser aus dem Fenster über den Kopf gekippt. Die war gaaaaanz schnell wieder weg :D
Notfalls zahl ich das Bußgeld aber Daten kriegen die keine von mir !!!
Möchte gerne wissen, ob es Initiativen gegen den Mikrozensus gibt.
Vielen Dank
Nach unserem Kenntnisstand ist bedauerlicher Weise bundesweit weder der Mikrozensus (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21_034_122.html) noch der Zensus2022 (https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus/_inhalt.html) bei Bürgerrechtler*innen und Datenschützer*innen ein Thema.
2019 gab es noch eine (erfolglose) Verfasungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (siehe http://ak-zensus.de/). Seitdem ruht in Sachen (Mikro-)Zensus der See… und ruht… und ruht…
Lediglich von unserer Seite (https://ddrm.de/die-volkszaehlung-wird-um-ein-jahr-verschoben-zensus-2021-wird-zu-zensus-2022-es-bleibt-mehr-zeit-den-widerstand-zu-organisieren/) und von der in Hannover und Umgebung aktiven Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo (https://freiheitsfoo.de/2021/06/10/aenderungen-zensus2022) wurde wiederholt der Versuch unternommen, Gegner*innen des Zensus2022 bundesweit zu vernetzen. Bedauerlicher Weise sind diese Versuche bislang gescheitert. Es gab Reaktionen und Interesse nur in mikroskopischen Größenordnungen.
C’est la vie!
Aber Sie könnten einen Beitrag dafür leisten, dass sich das ändert.
muss ich auch angeben, welche Farbe meine Unterhose hat?