MdB Ulli Nissen (SPD) aus Frankfurt: Arbeitsrechtliche Abmahnung unter Namensnennung des Abgemahnten auf Facebook veröffentlicht

Datenschutzrheinmain/ Dezember 29, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Im Suff sollen zwei Jusos vor Weihnachten ein Büro des CDU-Studentenverbands RCDS an der Universität in Frankfurt verwüstet haben. Das berichteten mehrere Frankfurter Zeitungen. Sollte sich der Vorfall so zugetragen haben, ist das Verhalten der Beteiligten nicht zu entschuldigen. In einer Zeitung wird – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes anonym – darüber informiert, dass einer der Beteiligten Mitarbeiter des Wahlkreisbüros der Frankfurter Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen (SPD) sei. Diese habe ihrem Mitarbeiter eine arbeitsrechtliche Abmahnung wegen seines Verhaltens erteilt.

Und was macht die Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen?

Quelle: Facebook-Seite von Ulli Nissen

Sie veröffentlicht unter Nennung des Namens und eines Fotos, dass und gegen wen sie eine arbeitsrechtliche Abmahnung erteilt hat.

O tempora, o mores! Ist Datenschutz im Arbeitsverhältnis ein Fremdwort für Sie, Frau Nissen?

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