Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023: Datenschutz bei der Wahlwerbung
Nach Ende der Hessischen Sommerferien werden die zur hessischen Landtagswahl antretenden Parteien massiv die Werbetrommel rühren. Auch mit Wahlwerbung an der Haustür, mit Briefen und E-Mails und anderen Formen personalisierter Werbung muss gerechnet werden.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte informiert in einer „Handreichung Datenschutz bei Wahl- und Abstimmungswerbung“ zu diesem Thema: „Personalisierte Werbung – also Werbung, welche personenbezogene Daten enthält, wie beispielsweise den Namen des Adressaten – ist datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Sowohl Parteien als auch Bürgerinnen und Bürger fragen sich deshalb zunehmend, was noch erlaubt und was schon verboten ist. Während Parteien häufig unsicher sind, welche Daten sie wie verwenden dürfen, haben Bürgerinnen und Bürger ein Informationsinteresse, wie sie sich gegen unerwünschte Werbung wehren können.“
In der Kurzfassung der „Handreichung…“ informiert der Hessische Datenschutzbeauftragte darüber, welche Rechte Menschen haben, die Adressaten personalisierter Wahlwerbung haben bzw. diese auch vermeiden bzw. untersagen möchten:
Quelle: „Handreichung…“
Neben dieser Kurzfassung hat der hessiche Datenschutzbeauftragte auch eine Langfassung der „Handreichung…“ mit weiteren Informationen veröffentlicht.