Landesdatenschutzbeauftragter in Mecklenburg-Vorpommern verbietet AfD-Meldeportal „Neutrale Schule“, weil dort „ganz gezielt die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer“ gesammelt werden

Datenschutzrheinmain/ September 18, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Am 13.09.2019 hat der Landesdatenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, das Meldeportal „Neutrale Schule“ des AfD-Landesverbands verboten und die Betreiber aufgefordert, die dort veröffentlichten Textpassagen, in denen Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot aufgefordert werden, bis 20.09.2019 zu entfernen. Für den Fall der Nichtbeachtung wurde die Verhängung eines Zwangsgeldes angekündigt.

Es darf nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden, erklärt Behördenchef Heinz Müller. „Genau das ist die Aussage der hier zur Anwendung kommenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Selbstverständlich ist es die Aufgabe der Lehrer, für die Demokratie, das Grundgesetz und die darin gewährleistete Menschenwürde einzutreten. Dabei sollen sie keine Angst haben, von selbsternannten AfD-Aufpassern behelligt zu werden.“ In der Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten wird weiter festgestellt: Der Landesverband der AfD… sammelt ganz gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Als besondere Kategorie personenbezogener Daten steht die politische Meinung jedoch unter besonderem rechtlichen Schutz.“

Der AfD-Landesverband stützt die Datenverarbeitung des Portals „Neutrale Schule“ auf sein angeblich berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO. „Hierbei wird verkannt“, so Müller, „dass die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, nach Artikel 9 Absatz 1 DS-GVO grundsätzlich untersagt ist.“ Eine solche Verarbeitung sei nur ausnahmsweise, unter den Voraussetzungen des Artikels 9 Absatz 2 DS-GVO, erlaubt. Doch die seien hier nicht gegeben. Mit Blick auf die Rechte der Betroffenen fügt Müller hinzu: „Übrigens kann jeder vom AfD-Landesverband nach Artikel 15 DS-GVO Auskunft darüber verlangen, ob ihn betreffende Daten verarbeitet werden. Ein formloses Schreiben genügt!“

Quelle: Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 13.09.2019

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