Kritik des Bundes der Steuerzahler an der elektronischen Gesundheitskarte greift zu kurz

Datenschutzrheinmain/ Oktober 6, 2017/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Quelle: Homepage des Bundes der Steuerzahler e. V. (BdSt)

Als teuerste Fehlinvestition wird darin die elektronische Gesundheitskarte (eGk) und die damit verbundene technische Infrastruktur beschrieben. In einer Pressekonferenz erklärte Reiner Holznagel, Präsident des BdSt, u. a.: „Wahrscheinlich ist der teuerste Flop die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Seit 2006 gibt es sie – und die Versicherten sowie die Heilberufe sollten eigentlich davon profitieren. Doch von den anfänglichen Visionen sind lediglich Stammdaten auf der Karte übrig geblieben… Bis zum Jahresende sind dann 1,7 Milliarden Euro investiert worden – und wir erhalten eine veraltete Technik. Bitter dabei ist, dass in den kommenden fünf Jahren weitere 1,5 Milliarden Euro investiert werden müssen. Dabei gibt es kostengünstige Alternativen. Die elektronische Gesundheitskarte ist aus unserer Sicht gescheitert…“.

IKK-Kostenuhr, Stand 06.10.2017, 11:39:50 Uhr

Quelle: Homepage des IKK e. V. 

Die ÄrzteZeitung zitiert den BdSt-Präsidenten mit der Aussage, es seien bisher insgesamt 450 Millionen Euro direkte Steuergelder aus dem Bundeshaushalt an die gematik – und damit an die Betreibergesellschaft der eGK – geflossen.“

Soweit der BdSt die exorbitant hohen Ausgaben für die mit der eGk verbundenen technischen und wirtschaftlichen Strukturen kritisiert, ist ihm aus Sicht derer, die Patientenrechte und Datenschutz wahren wollen, durchaus zuzustimmen.

Ein kritischer Blick ist notwendig auf die Alternativen zur eGk und zur gematik, die der BdSt vorschlägt

Im Schwarzbuch 2017/18 empfiehlt der BdSt der Bundesregierung: „Erzeugung von Wettbewerb im Bereich des elektronischen Gesundheitswesens, um Monopole mit viel zu hohen Lizenzkosten und Lock-in-Effekte wie bei der gematik bzw. der eGK zu vermeiden.“ Und lt. ÄrzteZeitung erklärte der BdSt-Präsident: „Lieber jetzt die Reißleine ziehen und auf am Markt bereits verfügbare Alternativen zurückgreifen, als weiter Unsummen in veraltete Technik zu investieren.“ Und genau hier greift die Kritik des BdSt zu kurz:

Mit dem alleinigen Verweis auf „Wettbewerb“ und „auf am Markt bereits verfügbare Alternativen“ werden die zentralen Probleme mit der eGk aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht behoben, sondern verstärkt: Privatwirtschaftliche Interessen (Beispiel: Bertelsmann / Arvato Systems GmbH), aber auch Krankenkassen wie die TK und die AOK bereiten sich auf eine mögliche Zukunft ohne eGk und gematik vor. An der Zielsetzung, durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens möglichst viele Patienten- und Behandlungsdaten einer (privat-)wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen, hat sich dadurch nichts geändert.

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