Konferenz der Gewerkschaft ver.di fordert: Entwurf des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (HSÜG) zurückziehen

Datenschutzrheinmain/ November 30, 2014/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die Landesfachbereichskonferenz Medien der Gewerkschaft ver.di in Hessen hat mit Beschluss vom 23.11.2013 die Hessische Landesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf vom 15.09.2014 zur Novellierung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (HSÜG) zurückzuziehen und einen neuen – mit Bürgerrechten und Datenschutz konformen – Gesetzentwurf vorzulegen.

In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass mit der beabsichtigten Novellierung des HSÜG „dem Hessischen Verfassungsschutz neue umfassende Rechte eingeräumt (werden), die noch deutlich über die im bislang gültigen HSÜG hinausgehen.“ Die ver.di-Konferenz stellt fest, dass der vorgelegte Entwurf des HSÜG „die Prinzipien von Transparenz und demokratischer Kontrolle (verletzt). Staatliches Handeln im Allgemeinen und das des Hess. Landesamtes für Verfassungsschutz im Besonderen muss in einem demokratischen Gemeinwesen dem Transparenzgebot unterliegen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass kontrollfreie, intransparente Strukturen zu staatlichen Übergriffen und flächendeckenden Verletzungen von Bürgerrechten führen.“

Der Beschluss ist hier im Wortlaut nachlesbar: hsueg-beschluss verdi-landesfachbereich medien 2014.11.23 Siehe zu diesem Thema auch https://ddrm.de/?p=3131.

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